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Drei Sporthallen werden für Graffiti-Sprayer freigegeben

Pressemitteilung vom 27.06.2000

27. Juni 2000

Drei Sporthallen werden für Graffiti-Sprayer freigegeben

Drei Rostocker Sporthallen werden jetzt für Graffiti-Kunst freigegeben. Damit sind erstmalig in der Hansestadt öffentliche Flächen für Aktionen der Sprayer auch ohne Auftraggeber legalisiert. Sprayer können die Sporthallen des Ernst-Barlach-Gymnasiums an der Dierkower Allee/Ecke Walter-Butzek-Straße in Dierkow, die Sporthalle in der Alten Warnemünder Chaussee in Groß Klein und die Sporthalle der Borwinschule in der Elisabethstraße nach ihren Vorstellungen gestalten. Kulturamt und freie Träger werden den Umgang mit den neuen Freiräumen dokumentieren und begleiten.

Bislang war das legale Sprühen in der Hansestadt nur im Rahmen von Projekten mit inhaltlicher Ausrichtung möglich gewesen. Beispiele dafür sind der S-Bahn-Tunnel in Lütten Klein oder die Brauereiwand in der Leonhardstraße. Zu Flächen an öffentlichen Gebäuden, auf denen sich die Sprüher ausprobieren und frei von den Wünschen Dritter agieren konnten, gab es bisher selten Alternativen. Seit 1996 hatten die Fachämter dazu einen Dialog geführt. Im März dieses Jahres wandten sich die Graffiti-Freunde Mecklenburg-Vorpommern e.V. mit einer Konzeption an das Kulturamt, den Graffitisprühern in Rostock legale Flächen zur Verfügung zu stellen.

Diese Konzeption war Grundlage einer erneuten Diskussionen innerhalb der Stadtverwaltung, mit weiteren freien Trägern aus der Graffiti-Szene und im Kulturausschuss der Bürgerschaft. Alle Beteiligten sahen die Notwendigkeit, den Jugendlichen Freiraum für künstlerische Ambitionen zu geben. Darüber hinaus soll die Freigabe öffentlicher Flächen die Graffiti-Szene entkriminalisieren.