Dunklen Geschäften auf der Spur Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit verfolgt seit Januar 2000 Gesetzesverstöße
Pressemitteilung vom
22. Januar 2002
Dunklen Geschäften auf der Spur Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit verfolgt seit Januar 2000 Gesetzesverstöße
Unspektakulär beim Zeitunglesen sind sie den Tätern auf der Spur. Die Mitglieder der Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit durchforsten die Spalten der Gazetten nach „dunklen Offerten“ abseits der Gesetze. „Dies ist aber nur eine unserer umfangreichen Fahndungsmethoden. Denn leider blüht das illegale Gewerbe nach wie vor in unserer Hansestadt“, bilanziert Andreas Bechmann, Koordinator der Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit der Abteilung Gewerbeangelegenheiten des Stadtamtes.
„460 Ermittlungen wurden seit 2000 in Rostock eingeleitet. Dabei kam es bis jetzt in 229 Fällen auch zu Bußgeldverfahren“, resümiert Rostocks Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung, Sebastian Schröder. Zwischen rund 25 und etwa 42.000 Euro mussten die dunklen Geschäftemacher an „Strafgeldern“ entrichten. Und die Dunkel-ziffer ist nach wie vor hoch. Als besonders verbreitet gilt die illegale Handwerkerleistung ohne anerkannte Qualifikation. „Fachbetriebe arbeiten mit Eintrag in der Handwerksrolle, das heißt, nach den Vorschriften der Handwerksordnung und zuvor bestandener Meisterprüfung. Dies schützt Qualitätsarbeit und bewahrt auch die Kunden vor möglichem Schaden“, unterstreicht Andreas Bechmann. Illegale hingegen scheuen den Handwerksrollen-Eintrag, da er neben den Ausbildungsvoraussetzungen auch mit finanziellen Abgaben wie Steuern und Sozial-versicherungsbeiträgen verbunden ist, und ködern ihre Kundschaft mit Dumping-Preisen. So wird beispielsweise eine Arbeitsstunde schon für rund zwölf Euro angeboten. Zum Vergleich: Ein eingetragener Handwerksbetrieb kann für die gleiche Zeit rund 32 Euro verlangen.
Kommt der Schwarzarbeiter doch zum Zuge, macht nicht nur er sich strafbar, sondern auch der Auftraggeber. Und der Versuchung, auf diese Weise ein paar Euro zu sparen, erliegen nicht nur kleine Firmen. „Auch große Rostocker Unternehmen mussten wir schon mit einer empfindlichen Geld-buße verwarnen“, berichtet Andreas Bechmann. Bis zu einem Vierteljahr werden die verdächtigen Baustellen und Betriebe beobachtet, ohne dass diese auch nur davon ahnen. Finanzämter und Banken, das Arbeitsamt und die Handwerks-kammer werden befragt. Auf Fotos wird letztlich festgehalten, was dann später gerichtssicher sein muss. „Wir haben noch kein juristisches Verfahren verloren“, unterstreicht Andreas Bechmann, dessen Ermittlungsgruppe mit den Rechten eines Staatsanwalts ausgestattet, auch ohne vorherige Ankündigung Hausdurchsuchun-gen und Vernehmungen durchführen darf. „Zu solchen massiven Mitteln mussten wir allerdings sehr selten greifen. In der Regel sind die Ertappten kooperativ und auch keine Wiederholungstäter“, so der Koordinator der Ermittlungsgruppe, der stets ein faires Verfahren mit persönlichen Gesprächen anstrebt.
Zur Kategorie Schwarzarbeit zählen neben der „Handwerks-ausübung ohne Eintrag in die Handwerksrolle“ und der „Beauftragung mit Schwarzarbeit“ auch die „Gewerbeausübung ohne Gewerbeanmeldung“ sowie auch bereits die „Unlautere Werbung in den Medien“. Bis zu rund 100.000 Euro Geldbuße können den Schattenarbeitern und ihren Auftraggebern abverlangt werden. „Allerdings sind uns hier auch Ermessensspielräume gegeben, die wir je nach Sachlage ausnutzen. Schließlich wollen wir nicht schwierige persönliche Schicksale weiter dramatisieren oder ganze Betriebe ruinieren und damit Arbeitsplätze vernichten“, so Andreas Bechmann. Ein Argument, dass von den Ermittlern mit gemischten Gefühlen gehandhabt wird, denn gerade Schwarzarbeit gilt als enormer Job-Killer. Wer sich als Auftraggeber absichern will, ob beispielsweise eine Handwerker-Offerte auch seriös ist, der kann sich beim Stadtamt oder bei der Handwerkskammer erkundigen. Nachbarschaftshilfe zählt bekanntermaßen nicht zur Schwarzarbeit. Allerdings gilt auch hier die Verhältnismäßigkeit - denn wer deckt schon völlig selbstlos das komplette Dach eines Einfamilienhauses?
(Weitere Auskünfte zum Thema gibt Andreas Bechmann von der
Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit des Stadtamtes, Charles-Darwin-
Ring 6, Telefon 3 81-32 12.) i