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Ein historisches Datum Rostock wählt

Pressemitteilung vom 25.02.2002

25. Februar 2002

Ein historisches Datum Rostock wählt

Der 14. April 2002 wird als wichtiges Datum in die Geschichte Rostocks eingehen: Acht Jahrhunderte nach Gründung des Gemeinwesens wählen die Hansestädter zum ersten Mal ihre Oberbürgermeisterin oder ihren Oberbürgermeister direkt. Anlass genug für den STÄDTISCHEN ANZEIGER, den für die Organisation von Wahlen zuständigen Senator Sebastian Schröder zu dem Wie und Warum zu befragen.

Herr Senator, bisher hat die Bürgerschaft den Oberbürgermeister gewählt. Nun dürfen die Rostockerinnen und Rostocker auch bei der OB-Wahl an die Wahlurnen treten. Warum?

Die Direktwahl der Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte ist - nicht zuletzt auf Initiative Rostocks - in der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommerns seit 1998 vorgesehen. Dadurch werden die Einflussmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger auf die Kommunalpolitik wesentlich erweitert. Sie selbst tragen nun Verantwortung für diese wichtige Personalentscheidung.

Wer darf seine Stimme abgeben?

Aktiv wahlberechtigt sind alle Rostockerinnen und Rostocker, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und zum Wahltermin mindestens drei Monate, also spätestens ab dem 14. Januar 2002, in der Hanse-stadt gemeldet sind. Sie müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union sein.

Welche Voraussetzungen müssen Kandidaten erfüllen?

Ein Kandidat muss am 14. April 2002 mindestens 18 und höchstens 57 Jahre alt, Deutscher im Sinne des Grundgesetzes oder Bürger eines anderen Mitglieds-staates der Europäischen Union sein. Ferner muss er die Voraussetzungen für die Ernennung zum Beamten auf Zeit erfüllen. Außer PDS, CDU, SPD und Bündnis 90 müssen andere Vorschlagsträger 30 Unterstützungsunterschriften beibringen. Weitere Auskünfte zum passiven Wahlrecht gibt das Amt für Statistik und Wahlen, bei dem auch sämtliche notwendigen Formulare erhältlich sind.

Wann steht die Kandidatenliste fest?

Politische Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber können bis zum 11. März 2002 um 18.00 Uhr Wahlvorschläge beim Amt für Statistik und Wahlen einreichen. Der Wahlausschuss beschließt am 13. März 2002 über die Zulassung der einzelnen Wahlvorschläge.

Wie erfahre ich, wo sich mein Wahllokal befindet?

In der Zeit vom 11. bis 24. März 2002 erhalten alle Wahlberechtigten per Post ihre Wahlbenach-richtigungskarten. Dort ist das zuständige Wahllokal vermerkt. Wer bis zum 24. März 2002 keine Nachricht erhalten hat, sollte sich im Hauptwahlbüro in der Werft-straße 6 einfinden oder sich per Telefon unter (03 81) 3 81-83 91 in Verbindung setzen und ggf. die Eintragung in das Wählerver-zeichnis beantragen. Im STÄDTISCHEN ANZEIGER wird am 3. April 2002 die Liste aller Wahlbezirke und Wahllokale veröffentlicht.

Wer am Tag der Wahl nicht in Rostock ist, kann seine Stimme auch per Briefwahl abgeben. Wann und wo können die erforderlichen Briefwahlunterlagen beantragt werden?

Die Briefwahlunterlagen können mit der Wahlbenachrichtigungs-karte bis zum 12. April 2002, 18.00 Uhr, beim Amt für Statistik und Wahlen in der Werftstraße 6 beantragt werden. Die Briefe mit den Stimmzetteln müssen bis 14. April 2002, 18.00 Uhr, im Hauptwahlbüro in der Werft-straße 6 vorliegen, um noch in die Auszählung zu kommen.

Wie geht die Wahl vonstatten?

Am 14. April 2002 sind die Wahllokale zur Stimmabgabe in der Zeit von 8 bis 18 Uhr und anschließend zur öffentlichen Auszählung des Ergebnisses im Wahlbezirk geöffnet. Nach Überprüfung des Eintrags im Wählerverzeichnis erhält jede Wählerin und jeder Wähler den Stimm- zettel. In Wahlkabinen erfolgt die Stimmabgabe. Der Stimmzettel wird in die Wahlurne eingeworfen. Ab 18 Uhr werden von den Wahlvorständen in den 170 Wahl-lokalen sowie von den Briefwahlvorständen die Stimmen ausgezählt. Wählerinnen und Wähler können dies in den Wahllokalen verfolgen und sich von der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl überzeugen. Der Wahlvor-stand übermittelt dann das Wahlergebnis telefonisch an die Wahlleitung.

Wer ist Wahlsieger?

Die Wahl hat gewonnen, wer über fünfzig Prozent aller abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen konnte. Sollte dies im ersten Wahlgang am 14. April 2002 keiner Bewerberin oder keinem Bewerber gelungen sein, findet am 28. April 2002 eine Stichwahl statt. Dann treten nur noch die beiden Bewerberinnen bzw. Bewerber an, die die meisten gültigen Stimmen auf sich vereinigen konnten.

Wie läuft eine eventuell erforderliche Stichwahl ab?

Der Wahlablauf unterscheidet sich dadurch, dass lediglich die beiden Bewerber auf dem Stimmzettel stehen, die am 14. April 2002 die meisten gültigen Stimmen erhielten.

Ist auch bei einer Stichwahl am 28. April 2002 die Briefwahl möglich?

Ja. Die Wählerinnen und Wähler, die für die Wahl am 14. April 2002 bereits Briefwahlunterlagen erhalten hatten, bekommen bei einer eventuell notwendigen Stichwahl auch diese Unterlagen von Amts wegen per Post. Wer am 14. April 2002 seine Stimme in einem Wahllokal abgegeben hat, aber bei einer eventuell notwendigen Stichwahl am 28. April 2002 verhindert ist, kann die Briefwahlunterlagen bis zum 26. April 2002 im Hauptwahlbüro in der Werftstraße 6 beantragen.

Wie wird das Wahlergebnis bekannt gegeben?

In der Rathaushalle wird ein Informationszentrum eingerichtet, das ab 18 Uhr bis zum Vorliegen des vorläufigen Wahlergebnisses allen interessierten Rostockerinnen und Rostockern sowie den Medien offen steht. Aber auch auf den Internetseiten der Hansestadt Rostock unter der Adresse www.rostock.de werden die Resultate verfügbar gemacht. Das endgültige Wahlergebnis wird im STÄDTISCHEN ANZEIGER veröffentlicht und auch in einer Broschüre zusammengestellt, die über das Amt für Statistik und Wahlen bezogen werden kann.

Wer trägt Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen?

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat Herrn Dietmar Vogel als Wahlleiter gewählt. Er steht dem Wahlausschuss vor, der aus sechs weiteren Mitgliedern und einem Schriftführer besteht. Über 1.400 Rostockerinnen und Rostocker haben sich zur Mitar-beit in Wahlvorständen bereit erklärt. Für dieses große Engage-ment möchte ich mich recht herzlich bedanken. Ein besonderer Dank gilt den über 100 Wahlbe-rechtigten zwischen 16 und 18 Jahren, die unserem Aufruf gefolgt sind.

Herr Senator Schröder, wir danken für dieses Gespräch. Bei Nachfragen rund um die Oberbürgermeister-Wahl steht das Amt für Statistik und Wahlen unter Tel. (03 81) 3 81-82 98 gern zur Verfügung.  i