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Eisenbahn-Bundesamt erarbeitet Lärmaktionsplan

Pressemitteilung vom 11.07.2017

Das Eisenbahn-Bundesamt hat mit der Erarbeitung des Lärmaktionsplanes für alle Haupteisenbahnstrecken des Bundes begonnen. Darüber informiert das Amt für Umweltschutz. Parallel dazu ist die Hansestadt Rostock verpflichtet, einen eigenen Lärmaktionsplan für das gesamte Schienennetz im Ballungsraum zu erstellen. Der im Dezember 2016 durch die Bürgerschaft beschlossene Lärmaktionsplan Schiene wird ab Sommer 2017 durch die Hansestadt Rostock unter Mitwirkung des Eisenbahn-Bundesamtes untersetzt.

Im Rahmen der Lärmaktionsplanung begann jetzt die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Bis zum 25. August 2017 besteht Gelegenheit, sich zu beteiligen. Dabei können nicht nur betroffene Einzelpersonen mitmachen, sondern auch Kommunen, Verbände, Organisationen und Interessengemeinschaften.

Unter der Internet-Adresse www.laermaktionsplanung-schiene.de ist die Informationsplattform des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung im Internet erreichbar. Nach einer kurzen Registrierung per E-Mail ist in einer interaktiven Karte die Örtlichkeit (z.B. eigener Wohnstandort) zu wählen, an der man sich besonders vom Schienenlärm gestört fühlt. Im nächsten Schritt ist ein Fragebogen auszufüllen, in dem die Schienenlärmprobleme genauer bewertet werden. Die Beantwortung der zwölf Fragen zu Belästigung, Art der Eisenbahn, Geräuschart, Zeiten, Art und Dominanz der Lärmquellen erfolgt im Ankreuzverfahren mit vorgefertigten Antworten. Außerdem besteht die Möglichkeit, den Fragebogen herunterzuladen und ausgefüllt per E-Mail an die Adresse lap@eba.bund.de, an die Fax-Nummer 0228 9826-9826 oder per Post an das Eisenbahn-Bundesamt, Redaktion Lärmaktionsplanung, Postfach 601230, 14412 Potsdam, zu senden.

In der Lärmaktionsplanung geht es darum, schädlichen Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm vorzubeugen, gesundheitsschädigende Geräuscheinwirkungen zu verhindern oder zu reduzieren. Dabei wird der Fokus auf die Umgebung von Wohngebieten, Krankenhäusern und Schulen sowie ruhige Gebiete, die dem Rückzug und der Erholung dienen sollen, gelegt. Hierfür werden Maßnahmen entwickelt und umgesetzt und die Lärmaktionspläne alle fünf Jahre evaluiert bzw. aktualisiert.