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Eltern haben Anmeldepflicht

Pressemitteilung vom 07.12.1999


Schulanfänger für 2000/2001 vom 17. bis 28. Januar anmelden

Kinder, die bis zum 30. Juni 2000 das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des Schuljahres 2000/2001 schulpflichtig. Für diese Kinder besteht seitens der Eltern Anmeldepflicht.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder, die vom 1. Juli bis 31. Dezember 2000 sechs Jahre alt werden, zum Beginn des Schuljahres eingeschult werden, wenn sie für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt sind.

Sollten im kommenden Jahr schulpflichtige Kinder den Anforderungen der Grundschule körperlich und geistig noch nicht gewachsen sein, können Erziehungsberechtigte auf Antrag die Einschulung um ein Jahr zurückstellen lassen. Für Kinder, die für das Schuljahr 1999/2000 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, besteht seitens der Eltern für das kommende Schuljahr erneut die Anmeldepflicht. So sieht es das Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Mai 1996 vor.

Die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2000/2001 ist in den Rostocker Schulen vom 17. bis 28. Januar 2000 zu folgenden Zeiten möglich:

Montag, 17. und 24. Januar von 9 bis 12 Uhr,
Dienstag, 18. und 25. Januar von 14 bis 18 Uhr,
Mittwoch, 19. und 26. Januar von 9 bis 12 Uhr,
Donnerstag, 20. und 27. Januar von 14 bis 18 Uhr,
Freitag, 21. und 28. Januar von 9 bis 12 Uhr.

Bei der Anmeldung des Kindes ist die Geburtsurkunde vorzulegen. Für die jeweiligen Grundschulen werden Empfehlungen für eine wohnortnahe Beschulung gegeben. Bekanntgemacht werden diese Empfehlungen in Form von Aushängen an den entsprechenden Schulen und Kindertagesstätten.

Dr. Enoch Lemcke
Senator für Schule, Kultur und Sport