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Entleerung von Bioabfallbehältern im Winter nur alle 14 Tage

Pressemitteilung vom 15.11.2011

Entsprechend § 13 Abs. 3 der Satzung über die Abfallwirtschaft in der Hansestadt Rostock vom 21. Dezember 2005, geändert durch die Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallwirtschaft in der Hansestadt Rostock vom 25. September 2008 (Abfallsatzung-AbfS) werden die Bioabfallbehälter von Dezember bis März wegen geringerer Bioabfallmengen im Winter nur noch 14-täglich abgefahren. Hinsichtlich der bisherigen Entsorgungstage gibt es in den einzelnen Stadtteilen keine Änderungen, lediglich der Rhythmus erfolgt jetzt von wöchentlich auf 14-täglich.

Folgender Tourenplan gilt für die 14-tägliche Entleerung der braunen Bioabfallbehälter vom 1. Dezember 2011 bis zum 31. März 2012.

Tourenplan für die 14-tägliche Entleerung der braunen Bioabfallbehälter vom 1. Dezember 2011 bis zum 31. März 2012

 
Entsorgungstag   Ortsteil Kalenderwoche
Montag Biestow 
Gartenstadt
Hansaviertel 
Südstadt     
gerade Woche
ungerade Woche
ungerade Woche
gerade Woche
Dienstag
Kröpeliner-Tor-Vorstadt 
Stadtmitte 
gerade Woche
ungerade Woche
Mittwoch
Dierkow
Gehlsdorf 
Rostocker Heide
Toitenwinkel    
ungerade Woche
ungerade Woche
gerade Woche
gerade Woche
Donnerstag Brinckmansdorf
 Evershagen
Lütten Klein
Warnemünde 
gerade Woche
ungerade Woche
ungerade Woche
ungerade Woche
Freitag Diedrichshagen
Groß Klein
Lichtenhagen
Reutershagen 
Schmarl 
Warnemünde
ungerade Woche
ungerade Woche
ungerade Woche
gerade Woche
gerade Woche
ungerade Woche


Weitere Auskünfte zu den Entsorgungstagen erteilt das Kunden- dienstbüro der Stadtentsorgung Rostock GmbH unter der Telefonnummer 0381 4593100.
Gerade in der kalten Jahreszeit sollte vor allem die Biotonne gut vor Kälte und Frost geschützt werden, denn der Abfall gefriert sehr leicht in der Tonne. Die Müllwerker können dann trotz aller Bemühungen diese Behälter oftmals nicht voll- ständig leeren. Dies kann vermieden werden, indem der Boden der Abfalltonne bei Frost vorsorglich mit zerknülltem Zeitungspapier ausgelegt wird. In der Biotonne hilft auch grober Baum- und Strauchschnitt. Feuchter Bioabfall sollte erst kurz vor der Leerung als oberste Schicht in die Tonne gegeben werden. Am besten ist es, den Abfall gleich in Papier oder kompostierbare Biotüten einzuwickeln. Auch ein geschützter Standort, etwa in der Garage oder an einer Hauswand, sorgt zwischen den Abfuhrtagen dafür, dass der Inhalt in der Abfalltonne nicht gefriert.
In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass nach § 14 Abs. 6 AbfS in der Winterperiode die Aufstellplätze und Transportwege zum Entsor- gungsfahrzeug durch die Grund- stückseigentümer von Schnee und Eis zu befreien sind.

Generelle Fragen zur Abfallentsorgung können an das Amt für Umweltschutz unter der Telefonnummer 381-7314, Holger Schmidt, gerichtet werden.

Dr. Brigitte Preuß
Leiterin des Amtes für Umweltschutz