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Entleerung von Bioabfallbehältern im Winter nur alle 14 Tage

Pressemitteilung vom 18.11.2010

Information des Amtes für Umweltschutz
Entleerung von Bioabfallbehältern im Winter nur alle 14 Tage

Entsprechend § 13 Abs. 3 der Satzung über die Abfallwirtschaft in der Hansestadt Rostock vom 21. Dezember 2005, geändert durch die Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallwirtschaft in der Hansestadt Rostock vom 25. September 2008 (Abfallsatzung-AbfS) werden die Bioabfallbehälter von Dezember bis März wegen geringerer Bioabfallmengen im Winter nur noch 14-täglich abgefahren. Hinsichtlich der Entsorgungstage gibt es in den einzelnen Stadtteilen keine Änderungen, lediglich der Rhythmus erfolgt jetzt von wöchentlich auf 14-täglich.

Folgender Tourenplan gilt für die 14-tägliche Entleerung der braunen Bioabfallbehälter vom 29. November 2010 bis 1. April 2011 (48. Kalenderwoche 2010 bis 13. Kalenderwoche 2011):

Entsorgungstag Ortsteil beginnend am

Montag Biestow 29.11.2010
Gartenstadt 06.12.2010
Hansaviertel 06.12.2010
Südstadt 29.11.2010

Dienstag Kröpeliner-Tor-
Vorstadt 30.11.2010
Stadtmitte 07.12.2010

Mittwoch Dierkow 08.12.2010
Gehlsdorf 08.12.2010
Rostocker Heide 01.12.2010
Toitenwinkel 01.12.2010

Donnerstag Brinckmansdorf 02.12.2010
Evershagen 09.12.2010
Lütten Klein 09.12.2010
Warnemünde 09.12.2010

Freitag Diedrichshagen 10.12.2010
Groß Klein 10.12.2010
Lichtenhagen 10.12. 2010
Reutershagen 03.12.2010
Schmarl 03.12.2010
Warnemünde 10.12.2010

Weitere Auskünfte zu den Entsorgungstagen erteilt das Kundendienstbüro der Stadtentsorgung Rostock GmbH unter der Telefonnummer 4593100.
Für den richtigen Umgang mit der Abfalltonne bietet sich gerade in der kalten Jahreszeit an, vor allem die Biotonne gut vor Kälte und Frost zu schützen, denn der Abfall gefriert sehr leicht in der Tonne. Die Müllwerker können dann trotz aller Bemühungen diese Behälter oftmals nicht vollständig leeren. Dies kann vermieden werden, indem der Boden der Abfalltonne bei Frost vorsorglich mit zerknülltem Zeitungspapier ausgelegt wird. In der Biotonne hilft auch grober Baum- und Strauchschnitt. Feuchter Bioabfall sollte erst kurz vor der Leerung als oberste Schicht in die Tonne gegeben werden. Am besten ist es, den Abfall gleich in Papier oder kompostierbare Biotüten einzuwickeln. Auch ein geschützter Standort, etwa in der Garage oder an einer Hauswand, sorgt zwischen den Abfuhrtagen dafür, dass der Inhalt in der Abfalltonne nicht gefriert.
In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass nach § 14 Abs. 6 AbfS in der Winterperiode die Aufstellplätze und Transportwege zum Entsorgungsfahrzeug durch die Grundstückseigentümer von Schnee und Eis zu befreien sind.
Generelle Fragen zur Abfallentsorgung können an das Amt für Umweltschutz unter Telefon 381-7314, Holger Schmidt, gerichtet werden.

Dr. Brigitte Preuß
Leiterin des Amtes für Umweltschutz