Entwurf des Flächennutzungsplanes in der Abwägung
Pressemitteilung vom
Die planmäßige Entwicklung der Hansestadt Rostock in allen Bereichen war, ist und wird auch in der Zukunft eine Schwerpunktaufgabe der Kommunalpolitik sein. Eine Vielzahl von Planungsinstrumenten findet auf den verschiedensten Ebenen dabei Anwendung: Dies betrifft sowohl Fachplanungen im ökonomischen, ökologischen, sozialen und kulturellen Bereich, um nur einige Beispiele zu nennen. Dem Flächennutzungsplan als erste Stufe der kommunalen Bauleitplanung kommt dabei eine besondere Rolle zu. Durch ihn ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung, eine dem Wohl der Allgemeinheit sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten sowie die Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt und zuletzt die Entwicklung und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern. Unter Beachtung der sonstigen kommunalen Fachplanungen und in Abwägung der privaten und öffentlichen Belange bereitet der Flächennutzungsplan die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke der Gemeinde vor und leitet diese für einen Zeitraum von etwa 15 Jahren.
Die Hansestadt Rostock gehörte bis 1990 in der damaligen DDR zu den Städten, die im Rahmen der Generalbebauungsplanung nach Festlegung des Bauministeriums bereits im Abstand von zehn Jahren Flächennutzungspläne aufstellte. Dieser, 1977 letztmalig fertiggestellte und 1989 überarbeitete und druckreif vorliegende F-Plan, wurde mit den Regelungen des Einigungsvertrages zum Baugesetzbuch 1990 übergeleitet und gilt formal noch heute fort. Aufgrund der umfangreichen gesellschaftlichen Veränderungen mit der Herstellung der Einheit Deutschlands in allen Bereichen der Stadtgesellschaft - auch in der Hansestadt Rostock - zeigte sich bereits Mitte der 90er Jahre, dass der bestehende Flächennutzungsplan den Erfordernissen für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Stadt nicht mehr in vollem Umfang genügte. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock fasste die entsprechenden Beschlüsse zur Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes für Rostock. Als Voraussetzung für die Vorlage eines Entwurfes wurden vier Fachplanungen genannt: die Leitlinien zur Stadtentwicklung, das Integrierte Gesamtverkehrskonzept, der Landschaftsplan sowie der städtebauliche Rahmenplan für den Überseehafen Rostock auf der Grundlage des Hafenentwicklungskonzeptes.
Mit dem Beschluss der Bürgerschaft am 5. Dezember 2002 zur letztgenannten Fachplanung lagen die wesentlichen Grundlagen für den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes vor und konnte die Bearbeitung zum Ende des ersten Quartals 2003 abgeschlossen werden. Am 19. Mai 2003 wurde im Bürgerschaftssaal das umfangreiche Verfahren zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung mit der Vorstellung des Vorentwurfes des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Rostock offiziell eingeleitet. Parallel wurden die für Raumordnung und Landesplanung zuständigen Dienststellen, die Nachbargemeinden und Mittelzentren der Planungsregion und die Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme zum Vorentwurf aufgefordert. Ziel dieses umfangreichen und kompakten Beteiligungsverfahrens war die Qualifizierung der Planunterlagen durch das Zusammentragen möglichst aller für die Planaufstellung relevanter Belange und die sach- und fachgerechte Abwägung dieser untereinander. Die überwiegende Mehrheit der betroffenen Dienststellen und Einrichtungen sowie der Gemeinden im Umfeld der Hansestadt Rostock haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht und ihre Hinweise und Anregungen zu Plan und Erläuterungsbericht abgegeben. Besonderes Augenmerk wurde in der zurückliegenden Phase des Verfahrens auf die breite Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Rostock gelegt. Nach der Auftaktveranstaltung im Mai 2003, die auf das Verfahren einstimmen und wichtige Informationen zu Aufgaben, Inhalten und zeitlichen Abläufen geben sollte, wurden der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes und des Erläuterungsberichtes für den Zeitraum von vier Wochen im Amt für Stadtplanung und in allen Ortsämtern der Stadt zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausgelegt.
Im Ergebnis dieser frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung gingen insgesamt mehr als 100 Stellungnahmen im Amt für Stadtplanung ein. Neben überwiegend Anregungen zum Plan und Text, die der Vervollständigung, Ergänzung oder Klarstellung dienten, wurden auch Bedenken zu einzelnen Darstellungen und textlichen Erläuterungen geäußert. Diese wurden wie alle sonstigen Stellungnahmen in die Abwägung eingestellt. Unter Federführung des zuständigen Amtes für Stadtplanung wurden unter Hinzuziehung weiterer Fachämter der Stadtverwaltung und in besonderen Fällen der jeweiligen Einwender die vorgebrachten Be-lange geprüft und nach einer entsprechenden Wichtung untereinander und gegeneinander sach- und fachgerecht abgewogen. Das Ergebnis dieses Arbeitsprozesses waren die Entwürfe des Flächennutzungsplanes und des dazugehörenden Erläuterungsberichtes, die durch Beschluss der Bürgerschaft am 31. März 2004 zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch bestimmt wurden. Die öffentliche Auslegung fand vom 28. Mai bis 2. Juli 2004 statt. Damit erhielten sowohl die erneut zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange als auch die Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Rostock nochmals Gelegenheit, ihre Bedenken und Anregungen zum Flächennutzungsplan mit seinem Erläuterungsbericht vorzutragen.
Für das rege Interesse in diesem Prozess dankt die Stadtverwaltung allen Einwohnerinnen und Einwohnern. Alle Stellungnahmen wurden zu den Verfahrensakten genommen und werden in den nächsten Monaten intensiv geprüft. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock wird über das Ergebnis der Abwägung abschließend entscheiden. Erst danach erhalten alle Einwender eine schriftliche Mitteilung über die Abwägung ihrer Anregungen.
Das Amt für Stadtplanung bittet die Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Rostock, die Anregungen zum Flächennutzungsplan abgegeben haben, daher um Verständnis, dass in Kürze noch keine Antwort auf ihre Stellungnahme durch die Stadtverwaltung gegeben werden kann.