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Entwurf zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes vorgestellt

Pressemitteilung vom 07.03.2001

8. März 2001

Entwurf zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes vorgestellt

Das Schulverwaltungsamt der Hansestadt Rostock hat den Erstentwurf der erneuten Fortschreibung der langfristigen Schulentwicklungsplanung der Hansestadt Rostock vorgestellt. Der Entwurf berücksichtigt alle für die Schulentwicklung relevanten Rahmenbedingungen und unterbreitet Vorschläge, wie die zukünftige Gestaltung der Schulnetze verordnungsgerecht erfolgen kann. Eine breite, sachliche und sicher auch kritische öffentliche Diskussion in den kommenden Wochen ist gewünscht. Entsprechend der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung werden insbesondere die Schulkonferenzen der Schulen, der Stadtelternrat und der Stadtschülerrat angehört werden und die Ortsbeiräte aller Ortsteile um Diskussion und Stellungnahme gebeten.

Diese Diskussionen und daraus resultierende Veränderungsvorschläge werden umso erfolgreicher, anwendbarer und sachdienlicher sein, je eher alle am Gesamtsprozess Beteiligten erkennen, dass eine Verringerung der Gesamtanzahl der Schulstandorte objektiv unvermeidbar ist.

Soweit man also gegen die schrittweise zukünftige Schließung einer bestimmten Schule Gründe geltend macht, muss man in der Tat gleichsam die Alternative eines anderen Standortes benennen. Selbstverständlich erfordert eine solche Diskussion den Blick auf das gesamte Schulnetz über den Rahmen einzelner Schulen hinaus. Bei vielen Schularten muss der Konsens sogar weit über Ortsteilgrenzen hinweg gesucht werden.

Das Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern sieht eine Vielzahl verschiedener Schularten als mögliche Schulformen vor. Als allgemein bildende Schulen befinden sich darunter insbesondere die Grundschulen, die verbundenen Haupt- und Realschulen, die Realschulen, die Gymnasien, die Kooperativen Gesamtschulen, die Integrierten Gesamtschulen und die Förderschulen. Ergänzt werden diese Schularten durch die beruflichen Schulen und das Abendgymnasium. Alle diese Schularten wurden und werden in der Hansestadt Rostock bedarfsgerecht vorgehalten. Die Anzahl der einzelnen Schulen der jeweiligen Schulart wird dabei durch die Anzahl der Schüler bestimmt, die den Besuch dieser Schulart wünschen.

Diese Schüleranzahl ist einerseits von dem Schüler- und Elternwahlverhalten für die einzelne Schulart, andererseits jedoch in erster Linie von der Gesamtanzahl vorhandener Schüler abhängig. Während das Schüler- und Elternwahlverhalten für die einzelnen Schularten in der Hansestadt Rostock in den zurückliegenden zehn Jahren relativ konstant geblieben ist, verändern sich die tatsächlich vorhandenen Kinder- und Schülerzahlen von Jahr zu Jahr erheblich. Dabei ist allgemein bekannt, dass die Anzahl der in die Schule eintretenden Schüler parallel zur Geburtenentwicklung der letzten zehn Jahre jährlich kontinuierlich stark gesunken ist.

Etwa zum Schuljahresbeginn 1997/98 kamen die Kinder in die Grundschule, die 1990/91 geboren wurden. Dies war der erste dramatische Einbruch der Grundschülerzahlen und die Ursache für seinerzeit heftige Diskussionen um die Erhaltungsfähigkeit von Grundschulstandorten. Seither sind weitere vier Schuljahre vergangen und zum Schuljahresbeginn 2001/2002 steht erstmalig ein sprunghafter Einbruch der Schüleranzahlen für die weiterführenden Schularten bevor. Selbstverständlich kann dies nicht ohne Auswirkungen auf die Schulnetze auch in der Hansestadt Rostock bleiben.

Die Hansestadt Rostock hat bekanntlich bereits in den zurückliegenden Jahren die Entwicklung der einzelnen Schulstandorte in ihrer Schulträgerschaft in eine langfristige Schulentwicklungsplanung integriert. Am 1. Juni 1994 beschloss die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock seinerzeit den ersten langfristigen Schulentwicklungsplan für die allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock. Dem folgte eine erste Fortschreibung dieses Schulentwicklungsplanes mit dem Bürgerschaftsbeschluss vom 4. Juni 1997. Im Sommer dieses Jahres wird nun eine erneute Aktualisierung und Fortschreibung erforderlich.

Kontinuierlich wurden insofern die Schulanzahlen der jeweiligen Schularten an die tatsächlichen Schüleranzahlen angepaßt. Dieses ist zwingend nötig, um auch zukünftig langfristig bestandsfähige Schulen zu erhalten, die aufgrund ausreichender Schüleranzahlen in der Lage sind, eine hohe Schul- und Bildungsqualität zu gewährleisten.

Am 4. Oktober 2000 setzte der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur nunmehr eine erneute Verordnung zur Schulentwicklungsplanung in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. Diese beauftragt alle Landkreise und kreisfreien Städte mit der Erarbeitung erneut akualisierter und fortgeschriebener Schulentwicklungspläne, angepaßt an die zwischenzeitlich stark gesunkene Schülerschaft. Gleichzeitig legt diese Verordnung der Schulentwicklungsplanung die Mindestanzahlen von Schülern und Parallelklassen der gleichen Klassenstufe fest. Diese Festlegungen sind so gehalten, dass die Grundvoraussetzungen für eine solide pädagogische Arbeit auch in den kommenden Jahren gewährleistet ist.

Im Fazit dieser erneuten Schulentwicklungsplanung steht also der feste Gestaltungswille des Landes zu einer stabilen, dauerhaften Schullandschaft. Dies liefert stattdessen ein tragfähiges Fundament für vielfältige Bildungsangebote der zukünftigen Schüler. Der ungewollte, aber zwangsläufig objektiv notwendige Nebeneffekt ist die Tatsache, dass leider nicht mehr alle Schulen erhalten bleiben können und sich daraus zwangsläufig auch teilweise etwas weitere Schulwege ergeben. Nirgendwo in der Hansestadt Rostock werden dennoch die Maximalgrenzen der Schulwegezeiten erreicht oder gar überschritten. Diese betragen für Grundschüler 2 x 40 Minuten und für Schüler der weiterführenden Schularten 2 x 60 Minuten. Bezüglich der erforderlichen Mindestschulgröße wird für die künftigen Schulstandorte entscheidend sein, dass sie mindestens 2-zügig, einige weiterführende Schularten sogar 3- und mehrzügig aufgebaut sein werden.