Home
Navigation

Ergänzung zur Wahlbekanntmachung

Pressemitteilung vom 29.08.2005



Ergänzung zur Wahlbekanntmachung 1)

Durchführung einer repräsentativen Wahlstatistik zur Wahl des 16. Deutschen Bundestages am 18. September 2005

1. Auf der Grundlage von § 3 des Wahlstatistikgesetzes vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023, geändert durch Gesetz vom 17. Januar 2002 (BGBl. I S. 412) werden zur Bundestagswahl 2005 unter Wahrung des Wahlgeheimnisses in ausgewählten allgemeinen Wahlbezirken und in ausgewählten Briefwahlbezirken repräsentative Auszählungen nach dem Wahltag durchgeführt.

Aus den Ergebnissen werden in den Folgemonaten repräsentative Wahlstatistiken über

a) die Wahlberechtigten, Wahlscheinvermerke und die Beteiligung an den Wahlen nach Geschlecht und 10 Geburtsjahresgruppen, sowie

b) die Wähler und ihre Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge nach Geschlecht und 5 Geburtsjahresgruppen sowie die Gründe für die Ungültigkeit von Stimmen als repräsentative Bundes- bzw. Landesstatistiken erstellt.

Die ausgewählten allgemeinen Stichprobenwahlbezirke müssen mindestens 400 Wahlberechtigte und die ausgewählten Stichprobenbriefwahlbezirke mindestens 400 Wähler umfassen.

Die statistischen Auszählungen

- der Wählerverzeichnisse nach a) werden in den Gemeindebehörden, in denen ausgewählte Wahlbezirke liegen und

- der Stimmzettel nach b) im Statistischen Landesamt Mecklenburg-Vorpommern

durchgeführt.

Nach § 6 des Wahlstatistikgesetzes dürfen die Wählerverzeichnisse und die gekennzeichneten Stimmzettel bei den wahlstatistischen Auszählungen nicht zusammengeführt werden.

2. In die repräsentative Wahlstatistik sind die

a) allgemeinen Wahlbezirke mit den Wahlbezirksnummern 001, 022, 102, 108, 142, 210, 230 der Hansestadt Rostock

b) Briefwahlbezirk mit der Wahlbezirksnummer 901 der Hansestadt Rostock

einbezogen.

3. In den ausgewählten repräsentativen Wahlbezirken werden nur Stimmzettel verwendet, die einen für die repräsentative Wahlsta-tistik nachfolgend aufgeführten Zusatzaufdruck enthalten.

A. Mann, geboren 1981 bis 1987
B. Mann, geboren 1971 bis 1980
C. Mann, geboren 1961 bis 1970
D. Mann, geboren 1946 bis 1960
E. Mann, geboren 1945 und früher

F. Frau, geboren 1981 bis 1987
G. Frau, geboren 1971 bis 1980
H. Frau, geboren 1961 bis 1970
I. Frau, geboren 1946 bis 1960
K. Frau, geboren 1945 und früher

Der Wähler erhält für die Stimmabgabe einen in Abhängigkeit vom Geschlecht und Alter mit Unterscheidungsaufdruck versehenen Stimmzettel ausgehändigt.
Briefwähler in repräsentativen Briefwahlbezirken erhalten mit den Briefwahlunterlagen ebenfalls Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdruck zugesandt.
Die repräsentative Wahlstatistik hat keinen Einfluss auf die Ermittlung der Ergebnisse der Bundestagswahl durch die Wahlvorstände in den repräsentativen Wahlbezirken.

1) Für allgemeine Wahlbezirke und Briefwahlbezirke mit repräsentativer Wahlstatistik