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Erste Abschnitte aus dem Sanierungsgebiet "Stadtzentrum Rostock" fertig gestellt

Pressemitteilung vom 24.07.2006

Die Sanierung der Innenstadt hat mittlerweile für jedermann sichtbar einen weit fortgeschrittenen Stand erreicht. Bereits im letzten Jahr konnten erste Teilgebiete, z. B. ein Bereich östlich der Hochschule für Musik und Theater Rostock, aus dem Sanierungsverfahren entlassen werden. Ein weiteres Gebiet westlich der Grubenstraße wird noch in diesem Jahr folgen.

Der Einsatz von Städtebauförderungsmitteln bewirkt eine attraktivere Innenstadt und eine damit verbundene Werterhöhung der im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke. Für die Wertsteigerung ihrer Grundstücke aufgrund der Sanierung müssen Grundstückseigentümer einen Ausgleichsbeitrag zahlen.

"Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Eigentümer von Grundstücken, deren Bodenwert durch die Sanierung erhöht wurde, einen Kostenbeitrag zur Finanzierung der Sanierung zu entrichten haben, diese Wertsteigerung also nicht geschenkt bekommen", informiert Kerstin Stäbe vom Rostocker Bauamt.

Im Gegenzug werden im Sanierungsgebiet keine Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge beispielsweise für den Ausbau öffentlicher Straßen, Wege und Plätze erhoben. Dabei zahlen die Eigentümer nicht die tatsächlichen Aufwendungen, sondern nur die für ihr Grundstück nachweisbare Werterhöhung. Diese wird von Gutachtern ermittelt.

Bodenwerterhöhungen, die der Eigentümer auf eigene Kosten erreicht hat, beispielsweise durch die Gestaltung von Innenhöfen oder Spielplätzen werden zu seinen Gunsten auf den Ausgleichsbeitrag angerechnet. Auch wenn der Eigentümer im Auftrag der Stadtverwaltung beispielsweise einen Gehweg verbesserte, werden diese Kosten vom Ausgleichsbeitrag abgezogen. Die Ausgleichsbeiträge können steuerlich geltend gemacht werden.