Eva-Maria Kröger erhielt Ernennungsurkunde als Oberbürgermeisterin und leistete Diensteid
Pressemitteilung vom
Während der heutigen Sitzung der Bürgerschaft hat Eva-Maria Kröger öffentlich ihren Amtseid als Rostocks künftige Oberbürgermeisterin gesprochen:
„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.“
Das Ablegen eines Diensteides ist in § 38 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG) festgelegt. Der konkrete Wortlaut ergibt sich aus dem § 48 des Beamtengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesbeamtengesetz - LBG M-V).
Außerdem wurde der designierten Oberbürgermeisterin die Ernennungsurkunde als Oberbürgermeisterin mit Wirkung vom 1. Februar 2023 überreicht. Der Text des Dokuments enthält folgenden Wortlaut:
„Im Namen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ernenne ich Frau Eva-Maria Kröger mit Wirkung vom 1. Februar 2023 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für sieben Jahre zur Oberbürgermeisterin.“
Damit sind auch alle formalen Voraussetzungen für die Übernahme des Amtes als Oberbürgermeisterin der Hanse- und Universitätsstadt Rostock durch Eva-Maria Kröger zum 1. Februar 2023 erfüllt.