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Führerscheintausch nur in Ausnahmefällen

Pressemitteilung vom 07.12.1999



Eine neue Fahrerlaubnisverordnung, die bereits seit Janaur 1999 gültig ist, sorgt für Wirbel und Unsicherheit. Das Rostocker Stadtamt stellt klar, daß ältere Führerscheine generell gültig sind. Veränderungen ergeben sich vor allem für Lkw-Fahrer, die im Jahr 2000 50 Jahre alt werden und für Pkw-Fahrer, die Anhängerkombinationen fahren.

Noch vor ihrem Geburtstag brauchen alle Besitzer des alten Führerscheins Klasse 2 oder einer vergleichbaren DDR-Fahrerlaubnis die neue EU-Fahrerlaubnis, wenn sie im kommenden Jahr 50 werden. Wer den 50. Geburtstag bereits am 1. Januar 2000 feiert, muß sein Dokument spätestens bis 31. Dezember umtauschen oder besser sofort den Umtausch beantragen. Umtauschfristen beachten sollten auch Pkw-Fahrerlaubnis-Inhaber, die schwere Anhängerkombinationen fahren. Lkw-Führerscheininhaber, die bis zum 31. Dezember 1999 50 Jahre alt werden oder bereits älter sind, haben für die neue EU-Fahrerlaubnis bis zum 31. Dezember 2000 Zeit. Lkw-Fahrer, die aufgrund ihres Alters den Führerschein umtauschen, müssen zusätzlich ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten vorlegen. Bei Anfragen können Sie sich an Karl-Heinz Schäfer in der Rostocker Führerscheinstelle unter Telefon 3 81 31 70 wenden.