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Faltblatt informiert zum Umweltschutz auf Baustellen

Pressemitteilung vom 28.04.1999

28. April 1999

Faltblatt informiert zum Umweltschutz auf Baustellen

Immer wieder geben Baustellen Anlaß zu Beschwerden. Wo gebaut wird, lärmt und staubt es. Doch nicht alles müssen die Betroffenen hinnehmen. Ein Faltblatt des Amtes für Umweltschutz "Umweltschutz auf Baustellen" informiert jetzt über rechtliche Vorschriften. Neben dem Thema Lärm werden darin auch Beeinträchtigungen durch Staub, Licht, Erschütterungen, Abfall, Altlasten sowie der Baumschutz angesprochen. Darüber hinaus nennt das Faltblatt auch Ansprechpartner bei Nachfragen und Beschwerden wie beispielsweise das Stadtamt und die Polizeistationen.

"Sollten unzumutbare Beeinträchtigungen oder Verstöße gegen gesetzliche Regelungen stattfinden, kann sich jeder vertrauensvoll an diese Behörden wenden", unterstreicht Rostocks Senatorin für Umwelt und Ordnung, Karina Jens. Mittels Meßgeräten werden dann die Beeinträchtigungen überprüft und auf einen rechtlich zulässigen Rahmen beschränkt.

Das Faltblatt richtet sich sowohl an den Nachbarn als auch an den Betreiber von Baustellen. So weist es unter anderem darauf hin, daß Betreiber von Baustellen und Baumaschinen schädliche Umwelteinwirkungen, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, auch verhindern müssen. Von 20.00 bis 7.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ist Lärm nicht gestattet. Was noch hinnehmbar ist, wird in Verordnungen durch Immissionsrichtwerte geregelt. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Ämter der Stadt und des Landes überwachen Baustellen. Das kostenlose Faltblatt liegt im Umweltberatungszentrum in der Hermannstraße, im Umweltamt in der Kopernikusstraße und in den Ortsämtern aus.