Home
Navigation

Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock tritt in Kraft

Pressemitteilung vom 12.07.2006

Das Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat mit Bescheid vom 13. Juni 2006 den Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock unter Herausnahme von zwei Teilflächen geringen Umfangs genehmigt. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung im heutigen Städtischen Anzeiger hat die Stadt das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes noch vor Ablauf der Überleitungsvorschriften für das Europarechtsanpassungsgesetz Bau am 20. Juli 2006 abgeschlossen. Der Flächennutzungsplan tritt damit am 13. Juli 2006 in Kraft.

Bei den herausgenommenen Flächen handelt es sich zum einen um die noch in der Fachplanungshoheit des Eisenbahnbundesamtes liegende Fläche der Deutschen Bahn an der Herweghstraße und zum anderen um Teilflächen in Krummendorf. Die im Flächennutzungsplan als Mischgebiet dargestellten Flächen südlich der Herweghstraße müssen entsprechend ihres derzeitigen Status als "Bahnflächen" nachrichtlich übernommen werden. Die Teilflächen in Krummendorf sind im Ergebnis einer korrekten Abwägung durch die Bürgerschaft nach der Auslegung des geänderten ersten Entwurfes von der Darstellung als Wohnbauflächen wieder in Flächen für die Landwirtschaft geändert worden. Auf Grund der fehlenden nochmaligen Beteiligung der Betroffenen zu dieser erneuten Änderung wurde nach abschließender Auffassung der Genehmigungsbehörde ein Verfahrensfehler begangen. Die Hansestadt Rostock wird in einem entsprechenden Verfahren die versagten Flächen nachrichtlich übernehmen bzw. erneut überplanen.

Mit der Inkraftsetzung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Rostock wird das umfangreiche Aufstellungsverfahren erfolgreich abgeschlossen. Die Auftaktveranstaltung zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung am 19. Mai 2003 im Bürgerschaftssaal des Rathauses leitete den intensiven Prozess der Einbeziehung der Öffentlichkeit ein. Im Rahmen von insgesamt drei öffentlichen Auslegungen des Flächennutzungsplanes hatten die Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Rostock mehrfach Gelegenheit, ihre Anregungen zu äußern und haben von dieser Möglichkeit auch zahlreich Gebrauch gemacht. Nach knapp drei Jahren fasste die Bürgerschaft am 1. März 2006 nach eingehender Prüfung der Abwägungen zu den eingegangenen Stellungnahmen durch eine von ihr zu diesem Zweck gebildeten Arbeitsgruppe den abschließenden Beschluss über den Flächennutzungsplan.

Nach der Rechtskraft im Juli ist die erste Stufe der Planung neuer Bauflächen mit ihrer Darstellung im Flächennutzungsplan abgeschlossen. Die daraus entwickelten Bebauungspläne müssen nicht mehr vom Land genehmigt werden.