Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes bis 2010/2011
Pressemitteilung vom
Insgesamt 45 kommunale Schulen sowie neun Schulen in freier Trägerschaft werden zum Schuljahr 2010/2011 in Rostock bestehen. Das sagt der Entwurf der dritten Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahr 2006/2007 bis 2010/2011 aus. Damit werden in den kommenden Jahren insgesamt neun kommunale Schulen, davon drei Grundschulen, drei Gymnasien, eine Förderschule und voraussichtlich zwei Berufliche Schulen, fusionieren bzw. aufgehoben.
Die Schülerzahl sinkt im gleichen Zeitraum von derzeit 15.570 auf 13.590 Schülerinnen und Schüler. Wurden zum Schuljahr 1991/1992 noch 3.390 ABC-Schützen eingeschult, so werden es in fünf Jahren nur noch 1.538 Schulanfänger sein.
Im Planungsdokument ebenfalls enthalten sind Schulbauinvestitionen in die kommunalen Schulgebäude, deren Außenanlagen und Schulsporthallen. Bis einschließlich 2005 wurden insgesamt 155,2 Mio. Euro investiert. Der noch ausstehende und teilweise über den Planungszeitraum hinaus gehende Investitionsbedarf wird mit 97,8 Mio. Euro beziffert.
Aus der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes ergeben sich zum Schuljahresbeginn 2006/2007 die Aufhebung des Stephan-Jantzen-Gymnasiums in der Möllner Straße 8 und der Umzug der Ehm-Welk-Schule aus dem bisherigen Schulgebäude Knut-Rasmussen-Straße 8 in das sanierte Schulgebäude Thomas-Morus-Straße 3.
Zum Schuljahresbeginn 2007/2008 sollen die beiden Grundschulen Georg-Adolf-Demmler-Straße 12 und Walter-Butzek-Straße 22 in Dierkow zur neuen gemeinsamen Grundschule fusionieren, die ihren Sitz im Schulgebäude Walter-Butzek-Straße 23 haben wird. Auch die Grundschulen Pablo-Picasso-Straße 44 und Martin-Luther-King-Allee 1 in Toitenwinkel werden zu einer neuen gemeinsamen Grundschule am Standort Pablo-Picasso-Straße 44 zusammengefasst. Das Ernst-Barlach-Gymnasium in der Walter-Butzek-Straße 23 wird in das Käthe-Kollwitz-Gymnasium, Heinrich-Tessenow-Straße 47, überführt. Die Schule zur individuellen Lebensbewältigung in der Kurt-Tucholsky-Straße 16 A wird in die Schule zur individuellen Lebensbewältigung in der Helsinkier Straße 20 überführt. Ebenfalls im Schuljahr 2007/2008 soll der Umzug des Innerstädtischen Gymnasiums in das dann sanierte Schulgebäude Goetheplatz 5/6 erfolgen.
Zum Schuljahr 2008/09 ist die Eröffnung einer weiteren Grundschule in Reutershagen in Mitnutzung des Schulgebäudes des Gymnasiums Reutershagen in der Matthias-Thesen-Straße 17 geplant.
Im Zeitraum von Oktober 2005 bis Januar 2006 wurde der Erstentwurf dieses wichtigsten Planungsdokumentes für die kontinuierliche Schulnetzgestaltung aufgestellt. Dieser Arbeitsprozess wurde von einer interfraktionellen Arbeitsgruppe des Schul- und Sportausschusses begleitet. Neben sämtlichen Schulkonferenzen der allgemein bildenden Schulen wurden der Stadtelternrat, der Kreisschülerrat, der Lehrerpersonalrat, der Landkreis Bad Doberan sowie das Staatliche Schulamt beteiligt. Soweit dies schulgesetzlich möglich war, fanden danach Überarbeitungen des Komplexentwurfes des fortgeschriebenen Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock statt. Auch alle Ortsbeiräte wurden beteiligt.
Noch im Monat Mai wird der Entwurf nun im Schul- und Sportausschuss sowie im Finanzausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock behandelt. Voraussichtlich am 14. Juni 2006 wird dann die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock diesen Entwurf behandeln, bevor er durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern geprüft und gegebenenfalls genehmigt werden kann. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat am 4. Juli 2005 und nachfolgend am 13. Februar 2006 ein novelliertes Schulgesetz in Kraft gesetzt. Entsprechend der darauf hin erlassenen Verordnung über die Schulentwicklungsplanung wurden alle Schulträger verpflichtet, neue und fortgeschriebene Schulentwicklungspläne für den Zeitraum der kommenden Schuljahre 2006/2007 bis 2010/2011 zu erarbeiten, durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern genehmigen zu lassen und zum Schuljahresbeginn 2006/2007 in Kraft zu setzen.