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Gelbe Tonne ist Problemkind in der Stadt

Pressemitteilung vom 05.10.2000

5. Oktober 2000

Gelbe Tonne ist Problemkind in der Stadt

Die ständig wachsenden Verunreinigungen besonders in den gelben Tonnen beschäftigen das Amt für Umweltschutz und die Firma Rohstoff-Recycling Rostock GmbH & Co KG schon seit etwa zwei Jahren. Der Anteil systemfremder Stoffe in den gelben Behältern hat sich spürbar erhöht und liegt gegenwärtig zwischen 45 und 50 Prozent. Die Verunreinigungen reichen von Hausmüll, Schuhen, Fahrradreifen bis hin zu Sperrmüllteilen. Dabei ist es eigentlich ganz einfach: In die gelbe Tonne gehören nur Leichtverpackungen mit dem grünen Punkt. Dazu zählen Leichtmetall wie Konserven- und Getränkedosen, Aluminiumschalen, -folien, -deckel, Spraydosen, Verbundmaterialien wie Getränkekartons (Tetrapak), Vakuumverpackungen, Kunststoffbecher und - flaschen, Folien und Tragetaschen sowie Schaumstoffe von Obst-, Gemüse- und Fleischschalen. Große Plasteabfälle wie Schüsseln, Badewannen, Eimer usw. gehören nicht in die gelbe Tonne. Diese sind Sperr- oder Restmüll. Für die Erfassung der Verpackungen aus Glas und Papier stehen überall im Stadtgebiet die entsprechenden Container zur Verfügung.

Um dem Trend des steigenden Mißbrauchs der gelben Tonne entgegenzuwirken, wurde durch das Amt für Umweltschutz gemeinsam mit der Rohstoff-Recycling Rostock GmbH & Co KG (RRR) ein Verfahrensweg für eine qualitätsgerechte Erfassung von Wertstoffen und eine ordnungsgemäße Beseitigung der Abfälle festgelegt. Im Rahmen der Kontrollen der gelben Tonnen werden beanstandete Behälter mit einem roten Aufkleber gekennzeichnet. Es wird so darauf aufmerksam gemacht, dass diese Behälter von der nächsten Entsorgung vorerst ausgeschlossen sind. Auf dem Aufkleber ist der Grund der Beanstandung ersichtlich, so dass die jeweiligen Nutzer der Behälter die Möglichkeit der Nachsortierung innerhalb von fünf Arbeitstagen haben. Über die beanstandeten Behälter wird die jeweilige Wohnungsgesellschaft oder der Vermieter informiert, damit auch diese Einfluß auf ihre Mieter nehmen können.

Wird der Behälter im Rahmen einer Nachkontrolle nochmals beanstandet, erfolgt das Anbringen eines zweiten Aufklebers mit der Maßgabe, dass der Behälter durch die Nutzer nachzusortieren ist. Falls dieser Aufforderung nicht Folge geleistet wird, hat die RRR in Abstimmung mit dem Vermieter eine zusätzliche kostenpflichtige Hausmüllentsorgung des Inhaltes der Tonne zu veranlassen. Durch die Vermieter und durch die RRR wird dann entschieden, ob diese Behälter weiter für die Erfassung von Leichtverpackungen zu nutzen sind, oder ob diese durch ein entsprechendes Vorhaltevolumen für Restmüll ersetzt werden soll.

Die Stadtverwaltung hofft, dass durch diese Maßnahmen der derzeit hohe Anteil der Fehlbefüllungen der gelben Tonnen reduziert werden kann und eine höhere Sensibilität der Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit den verschiedenen Abfällen erreicht wird. Für Rückfragen und weitergehende Informationen stehen im Amt für Umweltschutz Frau Faust (Tel. 03 81/4 56 28 61) und bei der RRR Herr Reichel zur Verfügung.