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Gemeindewahlausschuss bestätigt Wahlergebnisse

Pressemitteilung vom 16.11.2022

OB-Stichwahl am 27. November 2022 – Briefwahlunterlagen werden ab 17. November 2022 verschickt


Der Gemeindewahlausschuss hat heute im Rostocker Rathaus getagt und die Ergebnisse der Wahl am 13. November 2022 beraten. Nach Prüfung der vorläufigen Ergebnisse und geringfügiger Korrekturen stellte das Gremium fest, dass die erforderliche Stimmenzahl nicht erreicht wurde und daher am 27. November 2022 eine Stichwahl stattfindet, zu der Eva-Maria Kröger und Michael Ebert zugelassen wurden.

Die Teilnahme an der Stichwahl ist auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich. Dazu bringen die Wählerinnen und Wähler bitte ihren Personalausweis mit, gehen in ihr Wahllokal, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind und haben dort keinen Sperrvermerk, weil sie bereits Briefwahlunterlagen beantragt haben.

Bei einer Stichwahl müssen die Wahlrechtsvoraussetzungen nicht nur am Wahltag, sondern auch am Tag der Stichwahl vorliegen. Bei einer Stichwahl ist somit nur wahlberechtigt, wer am Wahltag und am Stichwahltag die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt. Wer in der Zwischenzeit 16 Jahre geworden ist, ist daher leider auch für die Stichwahl nicht wahlberechtigt.

Alle Wählerinnen und Wähler, die für den 13. November 2022 Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten die Briefwahlunterlagen auch für die Stichwahl zugeschickt. Es ist kein erneuter Antrag nötig. Der Versand erfolgt ab Donnerstag, 17. November 2022. Sollten die Unterlagen bis 23. November 2022 noch nicht von der Deutschen Post AG zugestellt worden sein, wird gebeten, sich unbedingt an die Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle zu wenden. Wahlberechtigte Personen, die glaubhaft versichern, dass ihnen die Unterlagen nicht zugegangen sind, können bis zum Tag vor der Wahl (26. November 2022) um 12.00 Uhr neue Wahlscheine und Briefwahlunterlagen erhalten. Danach ist dies leider nicht mehr möglich. Die Wahlberechtigten können dann leider auch nicht am 27. November 2022 im Wahllokal wählen, weil Briefwahlunterlagen ausgestellt wurden und sie im Wählerverzeichnis gesperrt sind.

Wahlberechtigte, die erst nach dem Hauptwahltag wissen, dass sie am Tag der Stichwahl nicht zuhause sein werden, können ab sofort Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragen. Dies kann im Internet, per E-Mail, postalisch bzw. schriftlich erfolgen oder ab Montag, dem 21. November 2022, auch direkt in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle. Sie befindet sich in der Industriestraße 8 in Schmarl (2. Etage rechts) und ist mit der Buslinie 38 bis zur Haltestelle „Siemens" (nicht „Industriestraße") erreichbar und hat folgende, ab dem 21. November 2022 geltende Öffnungszeiten:

Montag, 21. November 2022, von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag, 22. November 2022, von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch, 23. November 2022, von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag, 24. November 2022, von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag, 25. November 2022, von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis zum 25. November 2022 um 12.00 Uhr beantragt werden.

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist eine Beantragung auch am 26. November 2022 und am Tag der Stichwahl bis 15.00 Uhr möglich. Im Falle einer plötzlichen Erkrankung wird gebeten, sich direkt mit der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle in Verbindung zu setzen.

Die Wahlbriefe müssen spätestens am Tag der Stichwahl (27. November 2022) um 18.00 Uhr in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt. Bitte beachten Sie bei Rücksendungen die erforderlichen Postlaufzeiten.