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Geschäftsanweisung regelt die Einführung des Euro

Pressemitteilung vom 29.01.1999

29. Januar 1999Geschäftsanweisung regelt die Einführung des Euro Die stufenweise Einführung des Euro und die Umstellung der Informations-und Kommunikationstechnik auf das Jahr 2000 wird in der Stadtverwaltung Rostock durch eine Geschäftsanweisung geregelt, die jetzt in Kraft trat. Sie ist Arbeitsgrundlage für alle Beschäftigten der Stadtverwaltung und soll das einheitliche Vorgehen aller Ämter bei der Währungs- und Jahrtausendumstellung ermöglichen. Die Geschäftsanweisung regelt Zuständigkeiten, Verfahrensweisen und notwendige Teilschritte. So wird noch in diesem Jahr die gesamte Informations- und Kommunikationstechnik vom Computer bis zum Telefon dem Jahr 2000 anzupassen sein, sind langfristig Vordrucke und Publikationen mit neuen Währungsangaben zu versehen. Das Ortsrecht, weitere Geschäfts- und Dienstanweisungen sowie Verträge, Ausschreibungen und Vergaben sind Schritt für Schritt für den Euro fit zu machen. Der neuen Währung anzupassen ist das gesamte Haushalts- und Finanzmanagement. Zahlungsverkehr und Buchführung sind umzustellen. In der Regie des Tiefbauamtes werden beispielsweise alle Park- und Toilettenautomaten auf den Euro vorbereitet. Um die gesamte Palette erforderlicher Maßnahmen zu koordinieren, arbeitet seit einem Jahr eine Euro-Arbeitsgruppe. Unter federführender Leitung des Amtes für Controlling, Finanzen und Steuern arbeiten hier Hauptamt, Rechtsamt, Stadtkasse und weitere Ämter gemeinsam an der Euro-Problematik. Die Stadtverwaltung stellt ihre Finanzen zum 1. Januar 2002 auf die neue Währung um. Bis zum 31. Dezember 2001 werden auch die Konten der Hansestadt weiterhin in D-Mark geführt. Für die Rostocker Bürger ergeben sich also zunächst keine zwingenden Veränderungen. Jeder, der sein Konto bereits in Euro führt, kann seine Zahlungen auch in Euro begleichen. Grundsätzlich wird dieses Geschäft die zuständige Bank oder Sparkasse erledigen und den ausgewiesenen Betrag nach dem amtlichen Kurs umrechnen. Kleine Differenzen, die sich durch den Umrechnungsfaktor ergeben, werden grundsätzlich abgerundet. So schreibt die Geschäftsanweisung fest, daß die Währungsumstellung zu keiner "versteckten" Preiserhöhung führen darf. Haben Sie Fragen zum Thema Euro, können Sie sich ab sofort an den Euro-Beauftragten der Stadtverwaltung, Roland Blank, wenden. Seine Abteilung für Stadtmarketing und Europaangelegenheiten richtet ab 1. Februar 1999 eine Euro-Infoline ein. Unter Telefon 3 81 15 66 können Bürger ihre Fragen loswerden. Auch Informationsveranstaltungen sind geplant.