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Gesetzlich vorgeschriebene Entsorgungsqualität hat ihren Preis

Pressemitteilung vom 16.11.2005

Senator Dr. Wolfgang Nitzsche: Endlich Schluss mit Müll-Vererben

Seit 1. Juni 2005 sind mit der Technischen Anleitung zur Verwertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von Siedlungsabfällen (TA Siedlungsabfälle) neue gesetzliche Vorschriften zur Abfallversorgung in Kraft. Eine reine Deponierung von unbehandelten Siedlungsabfällen ist nicht mehr möglich. Abfälle zur Beseitigung sind zunächst zu behandeln, bevor ein Teil davon, der organisch nicht mehr aktiv ist, abgelagert werden kann. Der energiereiche Anteil des Abfalls, immerhin etwa ein Drittel, wird anschließend thermisch verwertet. "Damit ist endlich Schluss mit dem Vererben von Müll an die kommenden Generationen", erläutert Dr. Wolfgang Nitzsche, Senator für Umwelt, Soziales, Jugend und Gesundheit.

Die Kosten für die Hausmüllentsorgung werden als Gebühr auf die Einwohnerinnen und Einwohner umgelegt. Diese Gebühr unterteilt sich in Rostock in die Behältergebühr und die Abfallverwertungsgebühr. In der Abfallverwertungsgebühr sind z.B. Leistungen für die Sperrmüllentsorgung, Elektro- und Elektronikschrottentsorgung und die Nutzung der vier Recyclinghöfe kalkuliert. Für das Jahr 2006 gibt es bei der Verwertungsgebühr keine Gebührensteigerung. Die Behältergebühr ist die Gegenleistung für die Entsorgung des Haus- und Geschäftsmülls und die auf die Entsorgung entfallenen anteiligen Leistungen des Vertriebes und der Verwaltung. Der Netto-Entsorgungspreis pro Tonne Abfall, Sammeln und Transport inbegriffen, konnte von vormals 112,98 Euro auf 109,99 Euro reduziert werden.

"Die Frage, ob die Hansestadt Rostock im Sinne des Gebührenzahlers besser gehandelt hätte, wenn auf eine eigene Anlage verzichtet worden wäre und der Abfall im Wettbewerb an einen anderen Anlagenstandort vergeben worden wäre, kann leicht beantwortet werden", so Senator Dr. Wolfgang Nitzsche. *Behandlungspreise, die im Wettbewerb vergeben werden, liegen zwischen 90 und 100 Euro pro Tonne. Dazu kommen Transport- und Umschlagskosten. In der Summe erreicht man dann einen Preis von etwa 130 Euro pro Tonne. Außerdem ist sich die Hansestadt Rostock ihrer besonderen Verantwortung als größter Abfallproduzent unseres Landes immer bewusst gewesen, so dass im Abfallwirtschaftskonzept der Hansestadt Rostock eine Behandlungsanlage immer eine wesentliche Rolle gespielt hat."

Die TA Siedlungsabfälle ist bereits seit 14. Mai 1993 in Kraft, räumte jedoch eine zwölfjährige Übergangsfrist ein. Aus diesem Grund hatte die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock bereits vor mehreren Jahren beschlossen, im Überseehafen eine mechanisch-biologische Restabfallbehandlungsanlage bauen zu lassen. Die Anlage, deren Investitionskosten sich auf etwa 23 Mio. Euro beliefen, ging zum 1. Juni 2005 an den Start und wird durch die Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft (EVG) betrieben. Entsprechend eines Entsorgungsvertrages zwischen der EVG und der Hansestadt Rostock wird der Rostocker Haus- und Geschäftsmüll zunächst in einer mechanisch-biologischen Behandlungsanlage vorbehandelt. Der Bau einer sich anschließenden thermischen Verwertungsanlage wird künftig Transporte der Wertstoffe nach Jänschwalde überflüssig machen.