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Gesunde Katzen dank Kastrations- und Kennzeichnungspflicht

Pressemitteilung vom 06.06.2013

Zur dauerhaften Reduzierung der Streunerkatzenpopulation hat die Hansestadt Rostock jetzt eine „Stadtverordnung über die Kastration- und Kennzeichnungspflicht von Freigängerkatzen“ erlassen. Danach müssen alle privat gehaltenen Katzen und Kater, denen Auslauf ins Freie gewährt wird, ab dem sechsten Lebensmonat durch einen Tierarzt kastriert und mit Mikrochip gekennzeichnet werden. Auch derjenige, der Streunerkatzen regelmäßig füttert, muss diese ebenfalls kastrieren und kennzeichnen lassen. Verstöße gegen die Stadtverordnung können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

„Hintergrund dieser Tierschutz-Maßnahme ist die steigende Zahl herrenloser Katzen in der Hansestadt, trotz erheblicher Kastrations- und Versorgungsbemühungen der Tierschützer“, bilanziert Dr. Heike Schlößer, Amtstierärztin im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Die steigende Zahl von Straßenkatzen führe zwangsläufig zu großem Elend. Hunger, Krankheiten und Seuchen grassieren unter den Tieren. „Auch Hauskatzen, die als Freigänger gehalten werden, sind dadurch gefährdet“, so Dr. Schlößer. Katzenschnupfen, Katzenseuche und Leukose sind nur einige Beispiele.

Derzeit gibt es im Rostocker Stadtgebiet rund 3.500 Straßenkatzen. Katzen können im Jahr zwei- bis dreimal jeweils vier bis sechs Junge bekommen. Durch unkontrollierte Vermehrung können sich die Probleme innerhalb der nächsten Jahre massiv verschärfen. Rund 1.230 herrenlose Katzen werden derzeit nach Informationen des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes an 208 Futterstellen in der Hansestadt von ehrenamtlichen Tierschützer betreut. Die Fütterung von Streunerkatzen an kontrollierten Plätzen verbunden mit der gesundheitlichen Betreuung sowie der Kastration der Tiere zur Vermeidung einer unkontrollierten Vermehrung ist eine unabdingbare Voraussetzung, um langfristig die Streunerkatzenpopulation unter Kontrolle zu halten. Dieses reicht jedoch nicht aus, da die Streunerkatzenpopulation ständig durch ausgesetzte oder weggelaufene Katzen aus privaten Tierhaltungen vergrößert wird und die privat gehaltenen Katzen sich auf ihren Freigängen unkontrolliert fortpflanzen können. Deshalb ist es zur dauerhaften Reduzierung des Streunerkatzenbestandes notwendig, ein Kastrationsgebot für Freigängerkatzen aus privaten Tierhaltungen zu erlassen.

Mit der Kennzeichnung der Tiere sollen privat gehaltene Katzen klar von herrenlosen Streunern unterschieden werden können. Bei Fundtieren kann so schnell der Besitzer ermittelt werden und die Tiere müssen nicht länger als nötig im Tierheim untergebracht werden. „Dies bedeutet auch eine Entlastung der Tierheime. Schließlich müssen jährlich bis zu 400 Katzen im Rostocker Tierheim aufgenommen werden“, unterstreicht die Amtstierärztin.

Die Hansestadt Rostock unterstützt die Kastration von Streunerkatzen mit einem finanziellen Zuschuss, der auf Antrag gewährt wird. 8000 Euro stehen dieses Jahr dafür zur Verfügung.
Für die Kastration eines Katers wird ein Zuschuss von 35 Euro und für eine Katze ein Zuschuss von 70 Euro gewährt.

Die Einhaltung der Kastrations- und Kennzeichnungspflicht wird vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt kontrolliert.

Ausnahmen von der Kastrationspflicht sind möglich und betreffen vor allem Zuchtkatzen.

Als erste Stadt in Deutschland hat Paderborn 2008 die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für privat gehaltene Freigängerkatzen eingeführt. Seitdem sind 235 weitere Städte und Gemeinden dem Modell gefolgt, darunter Hildesheim, Leverkusen, Oldenburg, Siegen und Bremen.

„Rostock kann durch den Erlass der Stadtverordnung einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz leisten und eine Vorreiterrolle in Mecklenburg-Vorpommern einnehmen“, unterstreicht Dr. Heike Schlößer.