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Gesundheitsbericht der Hansestadt Rostock 2015 (Berichtszeitraum 2004 – 2013)

Pressemitteilung vom 17.06.2015

Die kommunale Gesundheitsberichterstattung ist eine Aufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Ziel der Berichterstattung ist es, über die gesundheitliche Lage und die Versorgungssituation der Bürgerinnen und Bürger zu informieren sowie ggf. Lösungsansätze aufzuzeigen.
Anica Stürtz, Masterstudentin der Hochschule Neubrandenburg erstellte in einer Gemeinschaftsarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamtes der Hansestadt Rostock den nun ersten wissenschaftlich begleiteten Gesundheitsbericht. Unter Nutzung der Primärdaten des Gesundheitsamtes, der statistischen Kommunaldaten sowie auf Basis von AOK-Daten konnten wesentliche die Gesundheit der Rostocker Bevölkerung betreffenden Entwicklungen im Vergleich zu Landes- und Bundesstatistiken 2004 – 2013 analysiert, bewertet und regionale Handlungsempfehlungen abgeleitet werden.

In der Bevölkerung der Hansestadt Rostock sowie im gesamten Bundesland Mecklenburg-Vorpommern zeigen sich die Auswirkungen des demografischen Wandels. Von 1993 bis 2013 ist der Anteil der über 65-Jährigen in Rostock von 10,4 Prozent auf 23 Prozent deutlich gestiegen. Somit hat nahezu jeder Vierte das 65. Lebensjahr erreicht oder überschritten. Aktuell wächst die Rostocker Bevölkerung. In der Zukunft wird sich jedoch sowohl die Anzahl der Kinder (0 bis 15 Jahre) als auch der Personen im erwerbsfähigen Alter (15 bis 65 Jahre) weiter verringern und einem wachsenden Anteil an älteren Personen (65 Jahre und älter) gegenüber stehen. Nach der 4. aktualisierten Landesprognose für Mecklenburg-Vorpommern (2012) wird für das Jahr 2030 hingegen angenommen, dass jeder dritte Einwohner im Bundesland der Altersklasse der über 65-Jährigen angehören wird.
Bei der Betrachtung der gesundheitlichen Lage ausgewählter Bevölkerungsgruppen kommt den Kindern und Jugendlichen eine besondere Bedeutung zu. Bereits im Kindesalter werden Gesundheitsressourcen geschaffen und gesundheitsbezogene Verhaltensweisen erlernt, die das Fundament für die gesundheitliche Lage im weiteren Leben bilden und damit auch die Chance zur gesellschaftlichen Teilhabe beeinflussen.

Durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst der Hansestadt Rostock werden alle Einschüler, die Schüler der 4. und 8. Klassen sowie die Förderschüler in den Sonderschulen regelmäßig untersucht, um Entwicklungsverzögerungen und gesundheitliche Probleme frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegen wirken zu können. Auch der bestehende Impfschutz des Kindes und des Jugendlichen wird überprüft. Bei fehlenden Impfungen erfolgt eine Empfehlung zur Impfung beim Haus-/ Kinderarzt oder in der Impfsprechstunde des Gesundheitsamtes. Zusätzlich werden Schutzimpfungen in Schulen angeboten.
Die im Rahmen der Schuluntersuchungen erhobenen Befunde zeigten in der Auswertung des Berichtszeitraumes bemerkenswerte Tendenzen auf. So wurde eine Zunahme der Auffälligkeiten der Feinmotorik, der visuellen Wahrnehmungsfähigkeit, der psychophysischen Belastbarkeit und des Psychosozialverhaltens festgestellt. Besonders zu beachten sind zusätzlich Störungen der altersgerechten Sprachentwicklung. Bei 40,6 Prozent der untersuchten Einschüler des Schuljahres 2014/2015 wurden Sprachstörungen auffällig, wobei ca. 30 Prozent dieser Kinder bereits sprachtherapeutisch behandelt wurden.
Ferner spiegeln die Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchungen eine wachsende Problematik in der Gewichtsentwicklung in Form von Untergewicht, Übergewicht und Adipositas wider. Auch weisen immer mehr Schülerinnen und Schüler Veränderungen am Bewegungssystem auf.
Vor dem Hintergrund dieser Feststellungen und der Tatsache, dass die gesundheitliche Situation der Kinder und Jugendlichen über das gesundheitliche Befinden im Erwachsenenalter mit entscheidet, sind für die Hansestadt Rostock Maßnahmen zur Förderung eines gesunden Lebensstils und -umfelds im Kindes- und Jugendalter von großer Bedeutung. Die für das Land Mecklenburg-Vorpommern neu formulierten Gesundheitsziele unter dem Thema „Chancengleich gesund aufwachsen in Mecklenburg-Vorpommern“ lassen sich auch auf die Hansestadt Rostock übertragen. Verantwortungsketten der Elternschaft, der Erzieher, der Lehrer, ja der gesamten Gesellschaft werden aufgezeigt.

Um den Mundgesundheitszustand statistisch zu erfassen, Entwicklungstendenzen aufzuzeigen und verschiedene Präventionsansätze mit hoher Effektivität auf den Weg zu bringen, sind die zahnärztlichen Untersuchungen flächendeckend als kommunale gesetzliche Aufgabe fortzuführen. So werden Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 18 Jahren einmal jährlich durch den Kinder-Jugend-Zahnärztlichen Dienst untersucht. Die zusätzlich flächendeckende Gruppenprophylaxe findet bei allen Kindern bis zum 12. Lebensjahr, bei Kindern und Jugendlichen mit erhöhtem Kariesrisiko bis zum 16. Lebensjahr statt.
Bei den zahnärztlichen Untersuchungen konnte eine Verbesserung der Mundgesundheit im 10-Jahreszeitraum nachgewiesen werden. Der Anteil der untersuchten 3 bis 18 jährigen Kinder mit primär gesundem Gebiss ist von 44,9 Prozent (2004/2005) auf 64,3 Prozent (2011/2012) um fast 20 Prozent gestiegen.
Andererseits weisen im Schuljahr 2013/2014 nur 53,5 Prozent aller untersuchten sechsjährigen Kinder ein primär gesundes Gebiss auf. Entsprechend der Mundgesundheitsziele der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bis 2020 sind 80 Prozent die Zielstellung. Für eine Verbesserung der Mundgesundheit, sollte die Gruppenprophylaxe kontinuierlich und flächendeckend erfolgen, letztlich auch zur Wahrung der Chancengleichheit aller Rostocker Kinder.
Einen Schwerpunkt der Tätigkeit der Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes bildet die Intensivprophylaxe in Kariesrisikoeinrichtungen und die konsequente Durchführung der Fluoridierung als besonders wirksame Säule der Gruppenprophylaxe. Die stagnierende frühkindliche Karies bei Kindern unter drei Jahren bedarf erhöhter Aufmerksamkeit. In dieser Altersgruppe muss es gelingen, Früherkennungsuntersuchungen gesetzlich zu verankern, frühzeitige kommunale Präventionsmaßnahmen und -strategien festzuschreiben und gemeinsam mit Eltern, niedergelassenen Zahnärzten, Kita- und Krippenpersonal für eine gesunde Gebissentwicklung einzustehen.

Das Leben und die Gesundheit der Allgemeinbevölkerung sowie des einzelnen Individuums sind vor einer stets gegebenen Gefahr der Infektion mit Krankheitserregern zu schützen. Die Erfassung und Bewertung der Daten von meldepflichtigen Infektionen durch das Gesundheitsamt der Hansestadt Rostock sind Voraussetzung, um Trends der Entwicklung und Organisation von Abwehrmaßnahmen gegenüber Infektionserkrankungen zu erkennen. Eine Abnahme der Erkrankungszahlen spiegelt auch die Effektivität von Vorsorgemaßnahmen in der Bevölkerung wider. So konnten in den vergangenen zehn Jahren in Rostock Hepatitis B Infektionen, Keuchhusten und Salmonellosen zurückgedrängt werden. Eine herausfordernde Aufgabe bleibt die Senkung der Häufung an Infektionen in Gemeinschaftseinrichtungen, vor allem in Alten- und Pflegeheimen. Nur durch die korrekte Umsetzung der in den Einrichtungen etablierten Hygienepläne, vor allem während der Saison für Magen-Darm-Infektionen und Influenzainfektionen, ist eine Senkung derartiger Krankheiten realisierbar. Hierbei sollte besonderes Augenmerk auf die ausreichende personelle Ausstattung von Pflegeeinrichtungen gelegt werden.
In Zukunft wird die Meldepflicht für multiresistente Erreger (MRE) im Infektionsschutzgesetz erweitert. Ziel ist es, die Situation in medizinischen Einrichtungen besser einschätzen zu können und auf der Grundlage der Anpassung der Antibiotikatherapie das weitere Auftreten von Multiresistenzen zu verringern. Durch die Schaffung von regionalen MRE-Netzwerken zur Minderung einer MRE-Verbreitung soll die Kommunikation zwischen den Kliniken, ambulanten medizinischen Einrichtungen, den Gesundheitsämtern sowie Alten- und Pflegeheimen verbessert werden.

Impfungen stellen bei bestimmten Krankheiten die bedeutendste und wirkungsvollste präventive Schutzmaßnahme dar. In Mecklenburg-Vorpommern sowie in der Hansestadt Rostock werden hohe Impfquoten erreicht, da die Akzeptanz unter der Bevölkerung noch hoch ist. Zunehmend gibt es auch Impfskeptiker sowie Impfgegner in unserer Region. Von der WHO wird ein Durchimpfungsgrad von 95 Prozent angestrebt, um aus medizinischen Gründen nicht impfbare Bevölkerungsanteile vor impfpräventablen Infektionen zu schützen. Bei den Einschülern im Schuljahr 2013/2014 in der Hansestadt Rostock wurde ein Durchimpfungsgrad gegen Tetanus und Diphtherie von 98 Prozent und bei Mumps, Masern und Röteln von über 94 Prozent erreicht. Die Erwachsenen sind nur über eine ausreichende öffentliche Aufklärung für die regelmäßige Durchführung der Auffrischung des Impfschutzes zu sensibilisieren.

Die Neuinfektionen mit HIV stiegen von elf im Jahr 2013 auf 23 im Jahr 2014. Auffällig ist der Anstieg der Syphiliszahlen im gleichen Zeitraum von fünf auf 52 diagnostizierte Fälle. Da die Infektion mit Syphilis die Anfälligkeit für HIV erhöht, ist es notwendig, die Neuinfektionen mit Syphilis rechtzeitig zu erkennen, um eine entsprechend qualifizierte fachärztliche Behandlung einzuleiten und damit einer Übertragung innerhalb der Bevölkerung entgegenzuwirken. Der Aufrechterhaltung der Aufklärungsarbeit auf dem Gebiet der sexuell übertragbaren Infektionen, auch durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst, kommt eine hohe Bedeutung zu. Das niedrigschwellige und kostenfreie Angebot zur Untersuchung auf STI und HIV muss bestehen bleiben.
Bezogen auf die Rostocker Bevölkerung verfügt die Hansestadt hinsichtlich der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung, die Zahl der Apotheken und die Angebote in der Pflege über eine derzeit akzeptiert gute Infrastruktur. Allerdings bergen die demografische Entwicklung und die zunehmende Mitversorgung des Rostocker Umlandes große Herausforderungen für die Sicherstellung der medizinischen und pflegerischen Versorgung. Zum einen ist zukünftig der nicht geringer werdende Bedarf an Ärzten abzudecken, zum anderen ist den Bedürfnissen einer alternden Gesellschaft mehr Rechnung zu tragen. Eine Möglichkeit wäre, dem Beispiel des Bundeslandes Sachsen zu folgen und bisher fehlende „Fachärzte für Geriatrie“ auch in Mecklenburg-Vorpommern als Facharzt auszubilden. Für die Sicherstellung insbesondere der hausärztlichen Versorgung in Rostock wäre die bedarfsgerechte Anpassung von Planzahlen durch die KVMV empfehlenswert. Darüber hinaus ist die Gewinnung von Nachwuchs zum Erhalt bestehender Arztpraxen auch unter Berücksichtigung einer Mitversorgung des Rostocker Umlandes als Herausforderung zu begreifen.
Für die relativ neu etablierte so genannte „ambulante“ Intensivpflege sind dringend rechtliche Regelungen zur Qualitätssicherung und Überwachungszuständigkeit im Interesse der Patienten und deren Angehörigen sowie zum Schutz der Mitarbeiter und deren Arbeitsbedingungen erforderlich. Insgesamt bedürfen alle akademischen und nichtakademischen Heilberufe und hierbei besonders die Pflegeberufe des stationären und ambulanten Bereiches einer größeren Wertschätzung und einer besonderen Stärkung durch unsere Gesellschaft.
Die Versorgungsstruktur der Hilfen für psychisch kranke Menschen ist in der Hansestadt Rostock im Vergleich zu anderen Kreisen und bundesweit sehr breit gefächert und differenziert. Durch die Funktion als Oberzentrum konzentrieren sich in der Stadt psychiatrische Tageskliniken und Kliniken, die diagnosespezifische Behandlungsangebote vorhalten.
Im Bereich der kassenärztlichen psychiatrischen Versorgung wird wiederholt von längeren Wartezeiten berichtet, obwohl laut Planzahlen der Kassenärztlichen Vereinigung alle Kassen-Arzt- als auch Kassen-Psychologen-Sitze in Rostock besetzt sind. In Rostock als gesperrtem Planungsgebiet sind derzeit keine weiteren Zulassungen möglich. Aufgrund der Zentrumsfunktion behandeln die niedergelassenen Fachärzte für Psychiatrie und Psychologen aber auch hier im erheblichen Maße Patienten aus dem Rostocker Umland. Des Weiteren bedingt eine älter werdende Bevölkerung eine zunehmende Zahl multi-morbider Menschen mit einer erhöhten Nachfrage fachärztlicher Behandlungen.
Zukünftig sind die vorhandenen Versorgungsangebote auch hinsichtlich der demografischen Entwicklung und sich ändernder Nutzerwünsche regelmäßig zu überprüfen und anzupassen, wobei sich bei den gerontopsychiatrischen Versorgungsangeboten bereits ein wachsender Bedarf abzeichnet.
Die Suchtprävention ist ein wichtiger Bestandteil eines komplexen und ganzheitlich ausgerichteten Präventions- und Gesundheitsförderungskonzeptes. Obgleich bundesweite statistische Zahlen belegen, dass schon erste Erfolge im Konsumverhalten von Kindern und Jugendlichen in einigen Bereichen vorliegen, sind zum Beispiel die Folgen des Alkoholkonsums sowohl für die Betroffenen und deren Familien als auch gesamtgesellschaftlich nach wie vor gravierend. Durch die Schaffung einer kommunalen Stelle „Fachberatung für Suchtprävention für Kinder und Jugendliche“ ist ein wesentlicher Bestandteil im Netzwerk der Suchtprävention in der Hansestadt Rostock hinzugekommen. Die Vernetzung einzelner Akteure innerhalb der Kommune ist für den Aufbau einer präventiven Infrastruktur notwendige Voraussetzung. Eine stärkere Außenwahrnehmung der an der kommunalen Suchtprävention beteiligten Personen sowie eine gemeinsame konzeptionelle Arbeit mit den regionalen Suchtpräventionsfachkräften an den verschiedenen Themen der Suchtprävention sind notwendig und können nur unter einer fachlichen Begleitung verbessert und spürbar umgesetzt werden.
Darüber hinaus werden sich wandelnde Konsummuster, wie gegenwärtig zum Beispiel der Konsum von „Crystal Meth“ unter anderem immer wieder neue und innovative Angebote der Beratung und der sozialen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern und Freunden einfordern.
Suchtprävention für Kinder und Jugendliche soll nicht als „Feuerwehr“ fungieren, sondern langfristig, kontinuierlich und nachhaltig im Bildungsprozess integriert sein. Nur so können gesamtstädtisch Erfolge in der Suchtprävention erzielt werden. Die Einbeziehung von politischen Gremien zum Erreichen der suchtpräventiven Ziele ist unerlässlich.

Auf dem Gebiet der kommunalen Gesundheitsförderung weist die Hansestadt Rostock gute regionale und bundesweite Vernetzungen auf. Auch zukünftig bedarf es einer sozialräumlichen zielgruppenspezifischen Koordinierung der Gesundheitsförderung, um die Gesundheitskompetenzen der Kinder und Jugendlichen, Erwachsenen und älteren Menschen zu stärken sowie gesundheitsförderliche Impulse, zum Beispiel durch quartiersbezogene Maßnahmen zu setzen. Weiterhin werden der Auf- und Ausbau nachhaltiger Gesundheitsförderungsstrukturen und die Gesundheitsziele „Gesund aufwachsen“ und „Gesund älter werden“ im Fokus der kommunalen Gesundheitsförderung stehen. Die Kindergesundheitsziele sowie das kommunale Programm „Älter werden in Rostock“ sind, gemäß den Leitlinien der Stadtentwicklung 2025, fortzuschreiben. Ergänzend dazu ist die Erstellung themenspezifischer Gesundheitsberichte, zum Beispiel Kindergesundheitsberichte, Berichte über die gesundheitliche Lage älterer Menschen in Rostock, anzustreben.
Die Hansestadt Rostock verfügt bereits über gute Ansätze, um den zukünftigen Herausforderungen, wie dem demografischen Wandel, zu begegnen. Durch den Bericht werden vielzählige Handlungsempfehlungen gegeben. Die nachhaltige Umsetzung dieser Empfehlungen und die kontinuierliche Fortschreibung der Gesundheitsberichterstattung (GBE) können folglich einen Beitrag zur Förderung der Gesundheit der Rostocker Bevölkerung leisten. Hierfür ist aber auch eine intensivere Vernetzung von kommunalen Akteuren, Ämtern und freien Trägern anzustreben. Die kommunale Politik trägt dabei eine wesentliche Schlüsselrolle, um gesundheitliche Themen in Planungs- und Entscheidungsprozesse zu integrieren. Angesichts des breitgefächerten Aufgabenspektrums des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD), welcher als einzige Institution einen Zugang zu allen Bevölkerungsgruppen hat, ist auch künftig die Funktionsfähigkeit des ÖGD durch eine adäquate Personalausstattung und eine ausreichende Finanzierung sicherzustellen.