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Hanse- und Universitätsstadt sucht Jugendschöffen

Pressemitteilung vom 31.01.2018

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bereitet derzeit die Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen für die Wahlperiode 2019 bis 2023 vor. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich noch bis 16. Februar 2018 um dieses Ehrenamt bewerben.

Gesucht werden Frauen und Männer zwischen 25 und 70 Jahren, die sich eine solche Aufgabe zutrauen. Sie müssen deutscher Staatsbürger sein und in Rostock wohnen. Schöffen sprechen als ehrenamtliche Richter Recht und haben das gleiche Stimmrecht wie ihre hauptamtlichen Kollegen.

Weitere Informationen zur Schöffenwahl sind im Internet unter http://rathaus.rostock.de zu finden. Bei Interesse an einer Bewerbung können das entsprechende Informationsmaterial sowie der Erklärungsbogen herunter geladen und an das Amt für Jugend, Soziales und Asyl, St.-Georg-Straße 109, Haus II, 18055 Rostock, geschickt werden. Ansprechpartnerin für Interessenten für das Amt des Jugendschöffen ist Silka Hembus, Amt für Jugend, Soziales und Asyl, Tel. 0381 381-6911.