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Hansestadt prüfte Angebote zu Verwaltungsgebäude

Pressemitteilung vom 11.11.1998

11. November 1998

Hansestadt prüfte Angebote zu Verwaltungsgebäude

Die Hansestadt Rostock hat über mehrere Monate intensiv geprüft, an welchem Ort und mit welchem Investor ein zusätzliches Gebäude für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung angemietet werden soll. Oberste Priorität hatte dabei die zentrale Lage zum Rathaus, der Raumbedarf von ca. 10.000 Quadratmeter und eine wirtschaftlich günstige Variante. Im Mai dieses Jahres hatte die Stadtverwaltung intern entschieden, daß Verwaltung konzentriert werden und eine Anmietung der Hauptpost angestrebt werden solle. Die Post AG hatte Verhandlungen mit mehreren Kaufinteressenten geführt. Die Hansestadt hat gewartet, bis ihr definitiv mitgeteilt wurde, an wen die Hauptpost durch die Post AG verkauft werden soll. Bis zu diesem Zeitpunkt sind bei der Stadt dreizehn Angebote eingegangen. Diese bezogen sich auf andere Objekte, die jedoch nach Prüfung aufgrund der zu kleinen Raumfläche nicht in Frage gekommen waren. Es gab auch Interessenten, die mündlich oder schriftlich gegenüber der Hansestadt Interesse signalisierten, die Hauptpost zu vermarkten. Hier wurde aber allen mitgeteilt, daß die Entscheidung allein bei der Post AG liege. Die Permaform Bausysteme GmbH von Herrn Lökkevik hat ein Angebot zum Standort Saarplatz eingereicht, das jedoch wegen zu geringer Raumkapazität nach Prüfung durch die Stadtverwaltung nicht in Frage kam. Zudem hat er formlos mitgeteilt, daß er auch an der Hauptpost Interesse habe. Auch Lochotzke Projektentwicklung GmbH hat ein Angebot eingereicht, was aufgrund der zu geringen Raumkapazität ebenfalls abgelehnt werden mußte. Die Stadtverwaltung schlägt eine wirtschaftlich optimale Variante vor. Nettokaltmieten lassen sich nicht vergleichen, so wie es derzeit in der öffentlichen Diskussion geschieht, da der Leistungskatalog zu berücksichtigen ist. Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 4. 11. die Stadtverwaltung beauftragt, mit DSR Immoblien einen Mietvertrag zu verhandeln. Dieser ist dann dem Hauptausschuß zur Beschlußfassung vorzulegen.