Hansestadt sucht rund 370 Schöffen
Pressemitteilung vom
8. Oktober 1999Hansestadt sucht rund 370 Schöffen In der Rostocker Stadtverwaltung werden derzeit Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen sowie der Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen zusammengestellt. Für die Wahlperiode 2001 bis 2004 soll die Vorschlagsliste bis März kommenden Jahres vorliegen. Für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt werden jeweils 209 Schöffen und Hilfsschöffen für das Erwachsenen-Strafrecht gesucht, für die Jugendgerichtsbarkeit sind es jeweils 157 Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen. Diese Zahlen hat das Landgericht Rostock entsprechend der Einwohnerzahl für unsere Stadt bestimmt. Die Stadtverwaltung ist dankbar für möglichst viele Vorschläge von Verbänden, Vereinen oder Institutionen. Jeder, der sich für ein solches Ehrenamt interessiert oder mehr darüber wissen möchte, kann sich auch selbst bewerben. Erwachsenenschöffen sollten sich im Rechtsamt unter Telefon 3 81 11 12 melden. Jugendschöffen können sich an das Jugendamt wenden unter Telefon 3 81 51 20, da der Jugendhilfeausschuß die Vorschlagslisten für Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen aufstellt. Schöffe kann jeder werden, der deutscher Staatsbürger ist und mindestens ein Jahr in Rostock wohnt. Gesucht werden geeignete Frauen und Männer zwischen 25 und 70, die sich eine solche Aufgabe zutrauen. Als ehrenamtliche Richter sprechen Schöffen Recht und haben in der Hauptverhandlung das gleiche
Stimmrecht wie ihre hauptamtlichen Kollegen. Wie Berufsrichter sind Schöffen nur dem Gesetz unterworfen und an Weisungen nicht gebunden. Sie tragen im Rahmen ihres Amtes zur Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege bei. In der Regel kommen die ehrenamtlichen Richter etwa zwölfmal im Jahr zum Einsatz.