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Hansestadt vergibt Erbbaurecht für Ostseestadion

Pressemitteilung vom 04.12.1998

4. Dezember 1998

Hansestadt vergibt Erbbaurecht für Ostseestadion

Das mit dem Ostseestadion und verschiedenen Sportstätten bebaute Grundstück überträgt die Hansestadt Rostock im Rahmen eines Erbbaurechts an die Ostseestadion-Betriebsgesellschaft mbH & Co.KG (OSBG). Das beschloß die Rostocker Bürgerschaft gestern in nichtöffentlicher Sitzung. Als Auftraggeber für die Rekonstruktion des Ostseestadions verfügt die Betriebsgesellschaft damit über die notwendige Planungssicherheit, um im Juni 1999 mit den ersten Baumaßnahmen beginnen zu können. Der Erbbaurechtsvertrag ist zudem Voraussetzung für die Ausreichung von Fördermitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Aufbau Ost. Für das Erbbaurecht mit einer Laufzeit von 75 Jahren kommt der OSBG ein Erbbauzins von nur zwei Prozent zugute, obwohl Unternehmen normalerweise einen Zins in Höhe von sieben Prozent zahlen müssen. Den niedrigeren Zinssatz versteht die Hansestadt als ein Angebot der Sportförderung. Für die nutzungsfähigen Anlagen und Gebäude wird für die Dauer des Vertrages ein symbolischer Preis von 1 DM erhoben. Das Fußballstadion mit den entsprechenden Trainingsanlagen soll dem Lizenz- und Amateursport zur Verfügung stehen, aber auch als Open-Air-Veranstaltungsstätte für Konzerte genutzt werden. Ein neues Stadion wird auch für internationale Wettkämpfe tauglich sein. Vereinbart wurde, daß das Stadion auch der Hansestadt für maximal zwei Veranstaltungshöhepunkte im Jahr kostenlos zur Verfügung steht. Für den Bau einer Leichtathletikanlage wird die Hansestadt Rostock Komplementärmittel in Höhe von 1,5 Millionen DM zahlen, wenn die Landesregierung zweckgebundene Fördermittel bereitstellt. Kommen diese Fördermittel nicht, verpflichtet sich die Ostseestadion-Betriebgesellschaft, die Investitionskosten in voller Höhe zu übernehmen.