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Hauptausschuss berät über Investitionsvorhaben

Pressemitteilung vom 25.08.2009

Über gleich drei wichtige Baumaßnahmen für die Verkehrsinfrastruktur der Hansestadt Rostock befindet der Hauptausschuss in seiner heutigen Sitzung ab 17 Uhr im Beratungsraum 2 des Rathauses. „Die vom Finanzausschuss bereits befürworteten Beschlussvorlagen sollen Investitionen in Höhe von über einer Million Euro auf den Weg bringen“, informiert Senator Georg Scholze, der als 1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters auch die Sitzung des Hauptausschusses leiten wird.

Für den Ausbau des Verkehrsknotens in der Lütten Kleiner Warnowallee sind 300.000 Euro veranschlagt. „Im Zuge einer Straßenbegehung wurden am Knotenpunkt Warnowallee/ Petersburger Straße erhebliche Straßenschäden festgestellt“, begründet Senator Scholze den Handlungsbedarf. „Beginnend auf der Rampe der Warnowallee vom Kreuzungsbauwerk mit der Stadtautobahn bis hin zur Anbindung an die Petersburger Straße ist die Fahrbahn, von Osten kommend, durch starke Spurrinnenbildung gekennzeichnet.
Allein im Bereich vor der Lichtsignalanlage an der St.-Petersburger Straße gibt es vier Stellen mit Spurrillen von nahezu 20 cm Tiefe: Für Motorradfahrer eine extreme Unfall- und Lebensgefahr.“ Bei Nässe sammelt sich das Oberflächenwasser und führt zu Verzögerungen beim Bremsvorgang. „Es besteht dringender Handlungsbedarf durch das Tief- und Hafenbauamt als Baulastträger“, unterstreicht Senator Scholze. „Ein zeitliches Aufschieben würde eine akute Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer bedeuten.“ Die Planungen sehen vor, nach dem Abfräsen der schadhaften Asphaltschichten eine Deckenerneuerung im Knotenpunktbereich vorzunehmen und im gesamten Bereich ist die Fahrbahnmarkierungen zu erneuern.

Insgesamt 273.500 Euro sollen in eine Grundinstandsetzung der Brücke in der Ernst-Barlach-Straße fließen. „Der Zustand der Brücke verschlechtert sich permanent. Maßnahmen zur Schadensbeseitigung sind kurzfristig erforderlich. So sind zahlreiche Risse, Hohlstellen, schadhafte Fugen, Betonabplatzungen und starker Rostbefall des Geländers festgestellt worden“, erläutert Senator Georg Scholze. Die 1987 gebaute Brücke Barlachstraße überquert die Bahnhofsstraße und verbindet südlich der Straße Am Strande den Nordosten der Hansestadt mit den westlich der Warnow gelegenen Bereichen und insbesondere mit der Innenstadt. Sie ist sehr hohen Verkehrsbelastungen ausgesetzt. Ein Ausfall bzw. eine Sperrung dieser Brückenverbindung aufgrund von nicht rechtzeitig durchgeführten Instandsetzungsmaßnahmen hätte für Rostock erhebliche Auswirkungen, da auch die Straßenbahn über diese Brücke fährt.
„Die Barlachbrücke ist als Ingenieurbauwerk wesentlicher Bestandteil der Barlachstraße, deren Weiterführung über den Mühlendamm und die Tessiner Straße als eine der maßgeblichen Verkehrsachsen für die leistungsfähige Erreichbarkeit des Stadtzentrums eine äußerst wichtige Verkehrsfunktion darstellt“, unterstreicht Rostocks Senator für Bau und Umwelt Holger Matthäus.

Auch Bauleistungen zum Bauvorhaben „Erneuerung Ufereinfassung Ostseite Alter Strom im Bereich Warnemünder Segelclub e.V.“ im Umfang von etwa einer halben Million Euro sind geplant. „Der bauliche Zustand der Uferanlagen ist in einem irreparablen Zustand und die Standfestigkeit der Ufereinfassung nicht mehr gewährleistet, so dass die Herstellung der Ufersicherung zwingend erforderlich ist“, so der Leiter des Tief- und Hafenbauamtes Heiko Tiburtius. Durch den Warnemünder Segelclub wurden zur Kofinanzierung der Baumaßnahme Zuschüsse aus der Förderung des Sportstättenbaus in Höhe von 87.255 Euro eingeworben. 490.000 Euro beträgt der städtische Anteil. Per Vertrag aus dem Jahr 1998 hat sich die Hansestadt Rostock verpflichtet, die Ufersicherung des Erbbaurechtsgrundstückes des Warnemünder Segelclubs e. V. zu gewährleisten. „Die Maßnahme stärkt den Segelsport in Warnemünde und damit unser Erholungs- und Sportzentrum im Norden der Stadt“, freut sich Senator Georg Scholze.

Eine Ausführung der Leistungen im Alten Strom ist nur im Zeitraum von Oktober bis April möglich. Eine Verschiebung der Baumaßnahme zu einem späteren Zeitpunkt hätte zur Folge, dass keine Fördermittel zur Schaffung nutzbarer Landanlagen zur Verfügung stehen. Dem Verein wären damit die Grundlagen seiner Vereinstätigkeit entzogen.