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Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2004

Pressemitteilung vom 19.04.2004



Öffentliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2004

Aufgrund der §§ 47 ff. KV M-V wird nach Beschluss der Bürgerschaft
vom 21.01.2004 und mit Teilgenehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde
des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgende Haushaltssatzung
erlassen:

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf    347.893.700 EUR
in der Ausgabe auf    456.039.500 EUR
    und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf    115.060.400 EUR
in der Ausgabe auf    115.060.400 EUR

festgesetzt.

§ 2
Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen auf
            23.742.400 EUR
davon für Zwecke der Umschuldung   
            19.440.300 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf   
        6.631.100 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf
            138.600.700 EUR

Der in § 2, Ziffer 1 festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird mit einem
Teilbetrag in Höhe von 3.599.800 EUR genehmigt.

Der in § 2, Ziffer 3 festgesetzte Höchstbetrag der Kassen-kredite wird
mit einem Teilbetrag in Höhe von 128.000.000 EUR genehmigt.

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer
A)        250 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
            420 v. H.

2. Gewerbesteuer        420 v. H.

§ 4
Für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Klinikum Südstadt
Rostock" werden festgesetzt:

1. im Erfolgsplan       
die Erträge auf        41.703.100 EUR
die Aufwendungen auf    43.358.100 EUR
der Jahresgewinn auf        0 EUR
der Jahresverlust auf    1.655.000 EUR

2. im Vermögensplan       
die Einnahmen auf    18.335.000 EUR
die Ausgaben auf        18.335.000 EUR

3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen auf    0 EUR
davon für Zwecke der Umschuldung    0 EUR

4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf   
            0 EUR

5. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf
            8.000.000 EUR

§ 5
Für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Kommunale
Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock"
werden festgesetzt:

1. im Erfolgsplan       
die Erträge auf        10.485.000 EUR
die Aufwendungen auf   
            10.698.000 EUR
der Jahresgewinn auf        0 EUR
der Jahresverlust auf    213.000 EUR

2. im Vermögensplan       
die Einnahmen auf    25.161.000 EUR
die Ausgaben auf        25.161.000 EUR

3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen auf
            5.007.000 EUR
davon für Zwecke der Umschuldung   
                0 EUR

4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf   
            0 EUR

5. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf
            1.500.000 EUR

§ 6
Für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Tourismuszentrale
Rostock & Warnemünde" werden festgesetzt:

1. im Erfolgsplan   
die Erträge auf        3.423.300 EUR
die Aufwendungen auf    4.862.200 EUR
der Jahresgewinn auf        0 EUR
der Jahresverlust auf    1.438.900 EUR

2. im Vermögensplan
die Einnahmen auf    592.200 EUR
die Ausgaben auf        548.400 EUR

3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen auf    0 EUR
davon für Zwecke der Umschuldung    0 EUR   

4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf   
            0 EUR

5. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf
            342.000 EUR

Gemäß § 9 Abs. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-
Vorpommern wurde der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2004 mit
Auflagen genehmigt. Die rechtsaufsichtliche Teilgenehmigung erfolgte
am 11. Mai 2004. Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes
Mecklenburg-Vorpommern wird bekannt gegeben, dass die
Haushaltssatzung mit Anlagen für das Jahr 2004 vom 19. bis 28. Mai
2004 (sieben Werktage während der Dienststunden von 7.30 Uhr bis
15.30 Uhr im Gebäude der alten Post, Neuer Markt 3, Zimmer 232, zur
Einsicht öffentlich ausliegt.

Rostock, 12. Mai 2004
(Siegel)

Sebastian Schröder
2. Stellvertreter des
Oberbürgermeisters