Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2004
Pressemitteilung vom
Öffentliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2004
Aufgrund der §§ 47 ff. KV M-V wird nach Beschluss der Bürgerschaft
vom 21.01.2004 und mit Teilgenehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde
des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgende Haushaltssatzung
erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 wird
1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 347.893.700 EUR
in der Ausgabe auf 456.039.500 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 115.060.400 EUR
in der Ausgabe auf 115.060.400 EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen auf
23.742.400 EUR
davon für Zwecke der Umschuldung
19.440.300 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
6.631.100 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf
138.600.700 EUR
Der in § 2, Ziffer 1 festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird mit einem
Teilbetrag in Höhe von 3.599.800 EUR genehmigt.
Der in § 2, Ziffer 3 festgesetzte Höchstbetrag der Kassen-kredite wird
mit einem Teilbetrag in Höhe von 128.000.000 EUR genehmigt.
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer
A) 250 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
420 v. H.
2. Gewerbesteuer 420 v. H.
§ 4
Für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Klinikum Südstadt
Rostock" werden festgesetzt:
1. im Erfolgsplan
die Erträge auf 41.703.100 EUR
die Aufwendungen auf 43.358.100 EUR
der Jahresgewinn auf 0 EUR
der Jahresverlust auf 1.655.000 EUR
2. im Vermögensplan
die Einnahmen auf 18.335.000 EUR
die Ausgaben auf 18.335.000 EUR
3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen auf 0 EUR
davon für Zwecke der Umschuldung 0 EUR
4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
0 EUR
5. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf
8.000.000 EUR
§ 5
Für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Kommunale
Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock"
werden festgesetzt:
1. im Erfolgsplan
die Erträge auf 10.485.000 EUR
die Aufwendungen auf
10.698.000 EUR
der Jahresgewinn auf 0 EUR
der Jahresverlust auf 213.000 EUR
2. im Vermögensplan
die Einnahmen auf 25.161.000 EUR
die Ausgaben auf 25.161.000 EUR
3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen auf
5.007.000 EUR
davon für Zwecke der Umschuldung
0 EUR
4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
0 EUR
5. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf
1.500.000 EUR
§ 6
Für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Tourismuszentrale
Rostock & Warnemünde" werden festgesetzt:
1. im Erfolgsplan
die Erträge auf 3.423.300 EUR
die Aufwendungen auf 4.862.200 EUR
der Jahresgewinn auf 0 EUR
der Jahresverlust auf 1.438.900 EUR
2. im Vermögensplan
die Einnahmen auf 592.200 EUR
die Ausgaben auf 548.400 EUR
3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen auf 0 EUR
davon für Zwecke der Umschuldung 0 EUR
4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
0 EUR
5. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf
342.000 EUR
Gemäß § 9 Abs. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-
Vorpommern wurde der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2004 mit
Auflagen genehmigt. Die rechtsaufsichtliche Teilgenehmigung erfolgte
am 11. Mai 2004. Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes
Mecklenburg-Vorpommern wird bekannt gegeben, dass die
Haushaltssatzung mit Anlagen für das Jahr 2004 vom 19. bis 28. Mai
2004 (sieben Werktage während der Dienststunden von 7.30 Uhr bis
15.30 Uhr im Gebäude der alten Post, Neuer Markt 3, Zimmer 232, zur
Einsicht öffentlich ausliegt.
Rostock, 12. Mai 2004
(Siegel)
Sebastian Schröder
2. Stellvertreter des
Oberbürgermeisters