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Hinweise zur Briefwahl bei der Bundestagswahl am 22. September 2013

Pressemitteilung vom 19.08.2013

Wahlberechtigte, die am 22. September 2013 nicht in ihrem Wahllokal wählen können, haben die Möglichkeit Briefwahl zu beantragen.

Wer kann Briefwahl beantragen?
Jede/r Wahlberechtigte, die/der im Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen.

Wie erfolgt die Antragsstellung?
Die Antragsstellung hat schriftlich oder mündlich (nicht fernmündlich) zu erfolgen. Für die Antragsstellung gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Sie können die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausfüllen, unterschreiben und in einem freigemachten Umschlag an folgende Adresse schicken:

    Hansestadt Rostock
    Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle
    Warnowallee 31
    18103 Rostock
    bzw.: Fax: 0381 381-1830

    Die Wahlbenachrichtigung wird Ihnen bis spätestens 1. September 2013 zugestellt.
  • Wenn Sie die Wahlbenachrichtigungskarte nicht vorliegen haben, können Sie sich im Internet den Antrag herunterladen (www.rostock.de/briefwahl). Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular ebenfalls an o. g. Adresse.
  • Sie können den Antrag online stellen. Ein entsprechendes Formular finden sie ebenfalls unter www.rostock.de/briefwahl.
  • Anerkannt wird auch ein formloser Antrag. Dieser muss mindestens Ihren Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Rostocker Anschrift und ihre gewünschte Zustellanschrift beinhalten. Schriftliche Anträge müssen persönlich unterschrieben werden. Einzige Ausnahme bilden E-Mail-Anträge. Sie sind auch ohne Unterschrift gültig und zu schicken an: briefwahl@rostock.de
  • Die mündliche Beantragung ist ab 2. September 2013 zu den genannten Öffnungszeiten in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle möglich.

Wie erfolgt der Versand der Briefwahlunterlagen?
Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich ab 19. August 2013. Wir schicken die Unterlagen an jede gewünschte Adresse, also auch ins Ausland. Sollten Sie die Unterlagen vorher benötigen, setzen Sie sich bitte direkt mit der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle in Verbindung.

Bis wann müssen die Unterlagen bei der Wahlbehörde sein?
Ihr Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein muss spätestens am Wahlsonntag (22. September 2013) um 18.00 Uhr in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.

Wo und wann kann man die Briefwahlunterlagen abholen bzw. die Briefwahl durchführen?
Die Briefwahlunterlagen kann man in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle direkt abholen bzw. abgeben. Auch die Durchführung der Briefwahl ist hier möglich.

Sie erreichen die Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle der Hansestadt Rostock wie folgt:

Warnowallee 31 (Lütten Klein)
18103 Rostock
Tel.: 0381 381-1820/-1821
Fax: 0381 381-1830
E-Mail: briefwahl@rostock.de

Montag, 2. September 2013 8.30 bis 15.00 Uhr
Dienstag, 3. September 2013 8.30 bis 18.00 Uhr
Mittwoch, 4. September 2013 8.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag, 5. September 2013 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag, 6. September 2013 8.30 bis 15.00 Uhr

Montag, 9. September 2013 8.30 bis 15.00 Uhr
Dienstag, 10. September 2013 8.30 bis 18.00 Uhr
Mittwoch, 11. September 2013 8.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag, 12. September 2013 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag, 13. September 2013 8.30 bis 15.00 Uhr

Montag, 16. September 2013 8.30 bis 16.00 Uhr
Dienstag, 17. September 2013 8.30 bis 18.00 Uhr
Mittwoch, 18. September 2013 8.30 bis 18.00 Uhr
Donnerstag, 19. September 2013 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag, 20. September 2013 8.30 bis 18.00 Uhr

 

Im Falle der plötzlichen Erkrankung werden Briefwahlunterlagen auch am:

Samstag 21. September 2013 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Sonntag 22. September 2013 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr

aus- und zugestellt.

 

Gern steht die Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle der Hansestadt Rostock bei weiteren Fragen zur Briefwahl und zum Wählerverzeichnis zur Verfügung.