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Hochwasserschutz in der Hansestadt Rostock

Pressemitteilung vom 20.08.2002



Rechtsgrundlage für die Organisation von Maßnahmen der Hochwasserabwehr bildet das Landeswassergesetz vom 30. November 1992 in den §§ 90 (1, 2, 4 ,5) und 108 (2) sowie 94 (2) und 95 (2). Danach sind die Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte zuständig für Entscheidungen und Anordnungen über die allgemeine Gefahrenabwehr im Rahmen der Gewässeraufsicht. Gemäß Geschäftsverteilungsplan der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock obliegt dem Amt für Umweltschutz diese Aufgabe. Dieses ordnet die notwendigen Maßnahmen für den Einsatzfall an.

Darüber hinaus ist der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock gemäß § 3 des Landeskatastrophenschutzgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern zuständig für die Gefahrenabwehr. Diese Aufgabe nimmt, gemäß Geschäftsverteilungsplan der Stadtverwaltung, das Brandschutz- und Rettungsamt wahr. Entsprechend den vorliegenden Schwerpunkten wird der Stab HVB bei Erfordernis gebildet. Leiter des Stabes ist der Amtsleiter des Brandschutz- und Rettungsamtes oder einer seiner Stellvertreter. Bei Abwesenheit des Amtsleiters und seiner Stellvertreter nimmt der A-Dienst des Brandschutz- und Rettungsamtes die Befugnisse wahr.

Eine Bedrohung durch Hochwasser, wie zur Zeit in großen Teilen von Deutschland an der Elbe bzw. in der Vergangenheit an der Oder, ist in der Hansestadt Rostock so nicht zu erwarten. Hochwasser und die damit verbundenen Überschwemmungen sind von Seiten der Ostsee bei Sturmfluten mit Starkwind mit einer Windrichtung aus Nordost zu erwarten. Hier kann das Wasser aus Nord- und Ostsee Teile des Stadtgebietes, auch durch den Aufstau der Warnow, überschwemmen. Dies tritt als sogenannte “Sturmflut” auf, das heißt, es kommen plötzlich große Wassermassen, die Teile der Stadt überfluten, verbunden mit einem relativ schnellen Rückgang des Wasserstandes. Gravierende Hochwasserereignisse, die ihren Ursprung im Überlauf der Warnow haben, sind bislang nicht gekannt.

Auf der Grundlage der Hochwassermeldeordnung von Mecklenburg-Vorpommern werden vier Hochwassermeldestufen unterschieden und durch das Staatliche Amt für Umwelt und Natur (STAUN) bekanntgegeben. Danach werden durch den Oberbürgermeister oder in seinem Auftrag die Alarmstufen II - IV ausgerufen. Mit dem Auslösen der Alarmstufe I bildet das STAUN einen Einsatzstab (Sitz des Stabes: Erich-Schlesinger-Str. 35).

Normalpegel:

Warnemünde und Rostock 5,00 m – entspricht NN (Normal Null)

Alarmstufe I:

Wasserstand am Pegel 100 - 125 über NN

Alarmstufe II:

126 - 150 über NN

Alarmstufe III:

151 - 200 über NN

Alarmstufe IV:

über 200 NN

Ab Alarmstufe II wird der Stab des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock im Brandschutz- und Rettungsamt, Erich-Schlesinger-Str. 24, gebildet. Die Wasserstandspegelstände der Ostsee können über den automatischen Messwertanzeiger des STAUN (Tel. 0381 5191710) abgefragt werden. Das Brandschutz- und Rettungsamt der Hansestadt Rostock verfügt über Kräfte und Mittel sowie Einsatzpläne zur Verhinderung bzw. Bekämpfung einer Hochwasserschadenslage.

Mit dem “Sonderschutzplan Alarmierung des Stabes sowie Fachberater von Behörden und Katastrophenschutzeinheiten” können in kürzester Zeit die Führungskräfte des Stabes des Oberbürgermeisters, die notwendigen Ansprechpartner von der Stadtverwaltung und zuständiger Behörden sowie die Katastrophenschutzeinheiten (Freiwillige Feuerwehren, Deutsches Rostes Kreuz, Technisches Hilfswerk) alarmiert werden.

Im “Sonderschutzplan externe und interne Kräfte und Mittel” sind Personen, Geräte und Materialien aufgeführt, die für den Schadensfall in der Stadt vorhanden sind (zum Beispiel Sandsäcke, Schlauchboote, Pumpen) bzw. kurzfristig über externe Firmen beschafft werden können (z. B. Raupen, Bagger, Tieflader usw.).

Im “Sonderschutzplan Hochwasserabwehr” ist festgelegt, bei welchen Hochwasserstufen welche Auswirkungen zu erwarten sind. Gleichzeitig legt dieser Plan fest, welche Bürger, Einrichtungen und Behörden zu informieren sind. Er regelt entsprechend den Alarmstufen, welche Abwehrmaßnahmen mit welchen Kräften eingeleitet werden müssen. Weiterhin werden in diesem Plan notwendige Straßensperrungen und mögliche Umleitungen festgelegt.

Die Hansestadt Rostock verfügt über drei Wasserwehren (Warnemünde, Markgrafenheide und Stadtmitte). Die freiwilligen Helfer der Wasserwehr kontrollieren Wasserstände, überprüfen Dämme und Deiche und melden ihre Beobachtungen ständig an den Stab. Damit kann kurzfristig auf Lageänderungen (Deichbruch, Überflutungen usw.) von Seiten des Stabes reagiert werden. Zur Ausübung dieser Tätigkeit wurden die Wasserwehren in den letzten Jahren mit der notwendigen materiell-technischen Ausstattung versehen und werden periodisch geschult.

Weiterhin existiert ein “Sonderschutzplan Warnung der Bevölkerung”. Dieser Plan regelt, wie die Bevölkerung der Hansestadt Rostock im Schadensfall gewarnt wird. Für die Warnung der Bevölkerung ist die Polizei zuständig. Die Feuerwehr der Hansestadt Rostock wird entsprechend der Situation unterstützen. Im Plan sind die notwendigen Beschallungsstrecken festgelegt. Weiterhin sind Beschallungsfahrzeuge und Beschallungsgeräte aufgeführt. Das Brandschutz- und Rettungsamt ist in der Lage, mit zwei mobilen Beschallungsgeräten vorgefertigte Tonträger mit Warntexten abzuspielen. Eine Vielzahl der Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr sind in der Lage, verbale Warndurchsagen zu leisten. Weiterhin wird im Plan aufgeführt, dass die Warnung der Bevölkerung durch Fahrzeuge der RSAG im Bedarfsfall unterstützt wird. Der Plan enthält alle notwendigen vorgefertigten Formulare für die Warnung der Bevölkerung über Radio und Fernsehen. Ein vorgefertigtes Informationsblatt für die Bevölkerung mit wichtigen Verhaltensregeln bei einer Hochwassergefahr ist vorhanden und kann im Schadensfall schnell vervielfältigt und verteilt werden.

Der “Sonderschutzplan Notunterkünfte” legt für jeden Stadtteil die zeitweise Unterbringung von einer größeren Anzahl von Personen in Notunterkünften fest (insbesondere Turnhallen des Schul- und Sportamtes). Er regelt, von wem die notwendigen Notunterkünfte eingerichtet und betreut werden (Katastrophenschutzeinheit des DRK - Betreuungszug). Die vorhandenen Materialien sind im Katastrophenschutzlager vorhanden und werden ständig ergänzt. Der Transport der zu evakuierenden Personen erfolgt laut Plan mit Fahrzeugen der RSAG. Ziel ist es, für 500 Menschen die notwendigen Sachen für eine sofortige Unterbringung vorzuhalten. Zur Zeit sind nur 250 Betten und Liegen, 900 Decken, ca. 300 Bettbezüge/-decken/-laken vorhanden. Außerdem sind Stühle, Tische bis hin zu Toilettenpapier vorhanden. In Ableitung des Sonderschutzplanes Notunterkünfte ist eine “Checkliste für die Durchführung einer Evakuierung/Räumung” erarbeitet worden. Sie enthält alle Stichpunkte für eine Räumung/Evakuierung und ist ein wichtiges Hilfsmittel für die Einsatzleitung, damit keine Aufgaben übersehen werden.

Darüber hinaus existiert ein “Sonderschutzplan Notwasserversorgung Trinkwasserschutz Tessin”. Dieser Plan enthält Maßnahmen für die Hansestadt Rostock bei einer über fünf Stunden dauernden Unterbrechung der Wasserversorgung sowie wenn ca. 2000 Einwohner betroffen sind. Dieser Plan wurde entsprechend den Ergebnissen aus der Arbeit der Arbeitsgruppe “Notwasser” geschaffen. Er enthält Maßnahmen zur Inbetriebnahme von Notwasserbrunnen und zur Verteilung von Trinkwasser mittels Wassertransportfahrzeugen.

Weiterhin haben die Hansestadt Rostock, das Land sowie der Bund, Fahrzeuge und Geräte zur Bekämpfung eines möglichen Hochwassers angeschafft (Abrollbehälter Hochwasser, Hägglunds). In der Freiwilligen Feuerwehr Stadt-Mitte existiert eine Wassergefahrengruppe. Diese Kräfte sind mit einem Zugfahrzeug mit Trailer und Mehrzweckboot ausgerüstet, insbesondere zur Rettung von Personen, die im Wasser eingeschlossen sind bzw. zur Bekämpfung von Umweltschäden auf Gewässern. Auch eine Versorgung der Bevölkerung wie zum Beispiel beim jetzigen Hochwasser in Dresden, ist möglich. Bei der Berufsfeuerwehr (Feuerwache II) sind ein Feuerlöschboot sowie ein Umweltboot Äsche vorhanden, um seeseitige Einsatzaufgaben zu erfüllen. Weiterhin verfügt die Feuerwehr Rostock über eine leistungsstarke Tauchergruppe.

Die Hansestadt Rostock unterhält ein Katastrophenschutzlager, in dem unter anderem Materialien zur Hochwasserabwehr bereitgehalten werden (ca. 95.000 Sandsäcke , zwei Sandsackfüllmaschinen, Spaten, Schaufeln, Zelte und Zeltausrüstung, Materialien zur Einrichtung von Notunterkünften usw.).

Der Ortsverband des Technischen Hilfswerkes verfügt über zwei leistungsstarke Mehrzweckboote. Für die Einsatzleitung vor Ort steht ein neues geländegängiges Einsatzleitfahrzeug (ELW II) mit der notwendigen Ausrüstung (Funk, Telefone, Fax , Windmesser) zur Verfügung. (Dieses Fahrzeug ist derzeit zur Unterstützung in Raum Dresden im Hochwassereinsatz). Außerdem werden durch die Feuerwehren der Hansestadt Rostock noch Schlauchboote vorgehalten.

Die Hansestadt Rostock hat in der Vergangenheit schon einige Hochwasserlagen erfolgreich bekämpft. In Übungen und Schulungen werden insbesondere die Führungskräfte weitergebildet. Gleichzeitig werden kontinuierlich weitere Geräte und Materialien zur Hochwasserbekämpfung und zum Hochwasserschutz angeschafft, insbesondere für eine sofortige Unterbringung der Bevölkerung (500). Der Stab der Hansestadt Rostock ist mit den vorhandenen Kräften und Mitteln in der Lage, jederzeit eine Hochwassergefahr in der Hansestadt Rostock im Rahmen der regelmäßig wiederkehrenden Intensität erfolgreich abzuwehren. Bei extremen Einsatzlagen muss notfalls natürlich auch auf externe Kräfte und Mittel zurückgegriffen werden. Das zeigen die Beispiele des jetzigen Hochwassers in Deutschland. x x

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