Höchstgeschwindigkeit auf der L22 wird auf 50 Kilometer pro Stunde herabgesetzt
Pressemitteilung vom
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der L22 in Rostock wird voraussichtlich ab 2./3. Juli 2009 geändert. Statt wie bisher 60 Kilometer pro Stunde werden zukünftig 50 Kilometer pro Stunde vorgegeben, teilt das Tief- und Hafenbauamt mit. Betroffen ist der gesamte Verlauf der L22 zwischen Braesigplatz und Knoten Dierkower Allee.
Auf einigen Straßenabschnitten der L22 wird mit dem Zusatz „bei Nässe“ die Geschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde herabgesetzt. Dazu gehören der Bereich zwischen den Kreuzungen Goerdeler Straße und Schwarzer Weg, der Bereich zwischen Tschaikowskistraße und Haedgestraße, der Bereich zwischen Wokrenterstraße und Grubenstraße, der Bereich zwischen Warnowstraße und Verbindungsweg und der Bereich zwischen Gutenbergstraße und Dierkower Allee. In den vergangenen Wochen war bereits die Beschilderung im Verlauf der Tessiner Straße verändert worden.
Die Hansestadt Rostock hatte in der Verkehrsunfallkommission gemeinsam mit der Polizei Unfallhäufungen im Stadtgebiet auf einigen Straßen sowie den Fahrbahnzustand und die Griffigkeit der jeweiligen Straßenbeläge prüfen lassen. Dabei hatte sich herausgestellt, dass auf einigen Fahrbahnabschnitten im Verlauf der L22 und der Tessiner Straße
die erforderlichen Parameter nicht mehr erreicht und unterschritten werden.
Da aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel Fahrbahndecken nicht in dem erforderlichen Umfang erneuert werden können, sind Geschwindigkeitsreduzierungen auf einigen Abschnitten vonnöten, um die Verkehrssicherheit zu garantieren. Um häufige Wechsel der Geschwindigkeit zu vermeiden, wurde von der Hansestadt und der Polizei gemeinsam festgelegt, im Verlauf der L22 das bisherige Geschwindigkeitsniveau generell auf 50 Kilometer pro Stunde und in einigen Teilabschnitten bei Nässe auf 30 Kilometer pro Stunde herabzusetzen.
Im Bereich zwischen Wokrenterstraße und Grubenstraße ist im zweiten Halbjahr 2009 eine abschnittsweise Fahrbahnsanierung vorgesehen, teilt das Tief- und Hafenbauamt mit. Die finanziellen Mittel sind im aktuellen Haushaltsplan für 2009 eingestellt. Danach wird in dem dann ertüchtigten Fahrbahnabschnitt die Geschwindigkeitsreduzierung von 30 Kilometern pro Stunde bei Nässe wieder aufgehoben.
Für die Fahrbahnerneuerungen in den übrigen Abschnitten hat das Tief- und Hafenbauamt im Rahmen der Haushaltsplanung für 2010 und Folgejahre finanzielle Mittel angemeldet. Inwieweit diese dann auch in der mittelfristigen Haushaltsplanung Berücksichtigung finden werden ist derzeit noch nicht abschätzbar.