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Hunde an der Leine halten, Katzen nicht frei laufen lassen

Pressemitteilung vom 03.03.2006

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Hansestadt Rostock empfiehlt allen Hundehaltern dringend, ihre Tiere beim Auslauf an der Leine zu lassen. Auch Besitzerinnen und Besitzer von Katzen sollten wegen der Gefahr einer Geflügelpest den unkontrollierten Freilauf ihrer Tiere unterbinden.

Die Empfehlung steht im Einklang mit der gestern von der Bundesregierung erlassenen Eilverordnung für Sperr- und Beobachtungszonen zur Geflügelpest. Das Territorium der Hansestadt Rostock ist seit 20. Februar 2006 Beobachtungszone im Sinne der Tierseuchenverordnung. Kontakt zu toten Vögeln, aber auch zu verendeten Kleinsäugern sollte vermieden werden. Die Rostocker Feuerwehr nimmt Hinweise auf entsprechende Funde unter Tel. 112 entgegen und veranlasst die Bergung der Kadaver und ihre Untersuchung.

Mit Stand vom 2. März 2006 wurden im Bereich der Hansestadt Rostock insgesamt 422 tote Wildvögel sowie sieben Kleinsäuger aufgesammelt und anschließend auf Geflügelpest hin untersucht. Suspekte Befunde wurden zur weiteren Abklärung an das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, auf der Insel Riems übergeben. Bis heute wurde jedoch in keinem einzigen Fall der Vogelgrippe-Virus H5N1 auf dem Territorium der Hansestadt Rostock festgestellt.