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Hundesteuer ist wieder fällig

Pressemitteilung vom 23.06.1999



In einem Aufruf erinnert das Amt für Controlling, Finanzen und Steuern in der neuesten Ausgabe des "Städtischen Anzeigers" alle Hundehalter, daß die Hundesteuer für 1999 am 1. Juli wieder fällig wird. Hundehalter, die die Steuer nicht automatisch vom Konto abbuchen lassen, sollten den Fälligkeitstermin nicht vergessen, um unnötige Säumnis- und Mahngebühren zu vermeiden. Welche Summe zu zahlen ist, verrät der letzte Hundesteuerbescheid. Die in Frage kommenden Konten und Bankverbindungen der Stadtverwaltung finden Sie im "Städtischen Anzeiger".

Das Amt kündigt für die kommenden Wochen verstärkte Kontrollen in den Wohngebieten an, da noch nicht jeder Rostocker Hundehalter für seinen Vierbeiner eine gültige Steuermarke vorweisen kann. Hundehalter sollten beachten, daß der Hund außerhalb des Hauses oder Grundstückes diese Marke sichtbar tragen muß. Wer keinen Hund mehr hält, sollte dies in der Abteilung Steuern unverzüglich anzeigen, da die Steuer dann nur für den anteiligen Zeitraum berechnet wird. Bei An- und Abmeldungen oder verlorengegangenen Steuermarken können sich die Betroffenen auch an die Ortsämter wenden. Mit Fragen zu Hundesteuer oder Hundehaltung können sie sich gern an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes wenden. Das ist während der Besuchszeiten von Dienstag bis Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr möglich, Dienstag von 14 Uhr bis 18 Uhr sowie Mittwoch und Donnerstag von 14 Uhr bis 15 Uhr. Sie erreichen das Amt im Zimmer 222 im Bürocontainer hinter dem Rathaus (An der Hege 9) oder telefonisch unter 3 81 11 72.