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Im neuen Jahr höhere Hundesteuern

Pressemitteilung vom 23.11.1999



Am 1. Januar 2000 tritt eine neue Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Kraft, die im heutigen „Städtischen Anzeiger“ veröffentlicht ist. Das beschloß die Bürgerschaft der Hansestadt in ihrer Sitzung am 3. November. Damit erhöht sich beispielsweise die Steuer für den ersten Hund auf 144 Mark. Für den zweiten Vierbeiner werden 216 Mark, für den dritten und jeden weiteren künftig 264 Mark zu entrichten sein. Mit dieser weiteren Anpassung bleiben die Rostocker Steuertarife im bundes- und landesweiten Vergleich durchaus im Rahmen. Den Rostocker Hundehalterinnen und Hundehaltern werden Anfang Januar die Steuerfestsetzungen per Bescheid zugehen. Mit gleicher Post werden die neuen orangefarbenen Hundemarken versandt. Schon jetzt wird darauf hingewiesen, daß die Halterinnen und Halter die ab dem Jahr 2000 gültigen Hundemarken sichtbar am Halsband des Hundes befestigen sollten, um sie bei Kontrollen vorweisen zu können. Fragen zur Erhebung der Hundesteuer beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Controlling, Finanzen und Steuern unter Tel. (03 81) 3 81 11 72.