Home
Navigation

Informationen zur Hundesteuer für gefährliche Hunde

Pressemitteilung vom 06.02.2001



Sehr geehrte Hundehalterinnen und Hundehalter,

mit der am 1. Januar 2001 in Kraft getretenen Satzung über die Erhebung der Hundesteuer wird geregelt, dass nunmehr die Haltung von gefährlichen Hunden einer erhöhten Besteuerung unterliegt.

Die gefährlichen Hunde wurden im § 5 der Satzung, in Anlehnung an die Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, definiert. Einzige Ausnahme von der erhöhten Besteuerung gilt für Hunde, die nachweislich einen Wesenstest abgelegt haben.

Soweit Hundehalterinnen und Hundehalter gefährlicher Hunde gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer einen tierärztlich beglaubigten Nachweis über die Kastration ihres Hundes erbringen, wird dieser auf Antrag nicht mit dem erhöhten Steuersatz für gefährliche Hunde besteuert.

Entsprechend der in § 16 getroffenen Übergangsregelung hatten die Hundehalterinnen und Hundehalter der Hansestadt Rostock innerhalb von vier Wochen nach Inkrafttreten der Satzung, bis zum 1. Februar 2001, die Haltung eines gefährlichen Hundes anzuzeigen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Anzeigepflicht unabhängig von einer beantragten oder bereits erteilten Erlaubnis zur Haltung dieser Hunde bzw. des Antrages zum Ablegen des Wesenstestes beim Stadtamt als Ordnungsbehörde der Hansestadt Rostock besteht.

Die Anzeigen über die Haltung von gefährlichen Hunden sowie Anträge auf Steuerermäßigung sind schriftlich oder persönlich im Amt für Controlling, Finanzen und Steuern, Neuer Markt 3, 18055 Rostock, vorzubringen. Fragen zur Erhebung der Hundesteuer beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen gern, die auch telefonisch unter 3 81 20 46 zu erreichen sind.

Die Sprechzeiten sind Dienstag bis Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag 14 bis 18 Uhr sowie Mittwoch und Donnerstag 14 bis 15 Uhr. Darüber hinaus nehmen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ortsämtern der Wohngebiete Ihre Anliegen entgegen.

Karin Helke
Amt für Controlling, Finanzen und Steuern