Interessenbekundungsverfahren für die Durchführung von Leistungen in Form der Inobhutnahme gemäß §§ 42, 42a und § 8a SGB VIII (Sozialgesetzbuch - Achtes Buch)
Ich bitte Sie, Ihr Interesse zur Durchführung der unten näher erläuterten Leistung zu bekunden.
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock als öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe ist gemäß § 79 SGB VIII verpflichtet, ausreichend und rechtzeitig, den Bedarf entsprechende Angebote zur Verfügung zu stellen.
Durch die Zunahme von Kindeswohlgefährdungen in der Stadt Rostock ist eine Kapazitätserweiterung für Inobhutnahmeplätze erforderlich. Es besteht die Notwendigkeit des
örtlich öffentlichen Jugendhilfeträgers einen weiteren Notdienst, insbesondere für die Altersgruppe 0 - 10 Jahre zu schaffen.
Eine entsprechende Immobilie im Wiesenweg 6 in 18119 Rostock-Warnemünde ist vorhanden und wird zur Nutzung zur Verfügung gestellt.
Nachstehendes Profil soll Bestandteil der Leistung Kindernotdienst sein:
Leistungsangebot
• Inobhutnahme von Kindern mit und ohne Behinderung
• 24 h Betreuung über Tag und Nacht, ganzjährig
Zielgruppe
• Kinder im Alter von 0 - 10 Jahre
• Aufnahme von Geschwisterverbänden, in denen einzelne Geschwister das Aufnahmealter überschreiten können
• Unbegleitete minderjährige Ausländer*innen
Gruppenstärke
• 6 Plätze
Personelle Ausstattung
• Betreuungsschlüssel 1: 1 pädagogische Fachkräfte, 1 :2 pädagogische Hilfskräfte
• Pädagogische Fachkräfte (Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen (Dipl., BA), Diplompädagog*innen, Kindheitspädagog*in (BA) oder Fachkräfte mit vergleichbaren Abschlüssen)
• Pädagogische Hilfskräfte (Sozialassistent*innen oder Fachkräfte mit vergleichbaren Abschlüssen)
• Zusätzlich:
o Fachkraft zur Arbeit mit den Familien (0,75 VK)
o Qualifikation: Sozialpädagog*innen (Dipl., BA), Diplompädagog*innen mit systemischer Zusatzausbildung
Ziel
• Sicherstellung eines Schutzraumes
• Perspektivklärung des weiteren Hilfeverlaufes
Leistungen
• Versorgung während der Inobhutnahme, Sicherstellung materieller und medizinischer Grundversorgung
• Schaffung von Entlastung durch Sicherheit, Ruhe und Zeit sowie Gewährleistung emotionaler Zuwendungen
• Elternarbeit - systemische Einbeziehung der Herkunftssysteme
• Begleitete Umgänge während. Inobhutnahme
• Gewährleistung des Kitabesuchs und der Schulbildung inkl. Hortaufenthalt, bei Bedarf Erarbeitung und Schaffung von alternativen Bildungs- und Beschäftigungsangeboten
• Angebot von Freizeitaktivitäten
• interdisziplinäre Zusammenarbeit
• sozialraumorientierte Interaktionen
• gemeinsame Interventionsplanungen/ Abgleich gegenseitiger Erwartungen
• Betreuung in Krisensituationen / Krisenintervention
weitere Voraussetzungen
• wertschätzende und ressourcenorientierte Arbeit
• Kommunikation und Interaktion mit den Familien, auch in deren Lebenswelten und Lebensfeldern
• Beachtung bestehender betriebserlaubnisrelevanter Vorgaben und fachlicher Standards im Rahmen der Leistungserbringung und Qualitätssicherung
• strukturelle Rahmenbedingungen der Inobhutnahme
• fundierte Kenntnisse über die sozialräumliche Struktur in Warnemünde und angrenzenden Stadtteilen
• hohe Flexibilität der Mitarbeiter*innen, Deeskalationsstrategien, Reflektionsfähigkeit, Bereitschaft zur Supervision und Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen
Beginn der Leistung
• zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Sollten Sie Interesse an der Übernahme dieser Leistung haben, bitten wir um eine Mitteilung Ihres Interesses, der Einreichung einer Leistungsbeschreibung und einer Entgeltkalkulation an das Amt für Finanzen und Planung - Jugend und Soziales, Fachbereich Förderung und Entgelte, St.-Georg-Str. 109, 18055 Rostock bis zum 07.03.2024.
Alle eingereichten Unterlagen werden in einer verwaltungsinternen Kommission anonymisiert besprochen. Daher bitten wir darum, dass die Beschreibung der Leistungen bereits in
anonymisierter Form erfolgt.
Nach Prüfung der im Interessenbekundungsverfahren eingegangenen Rückmeldungen werden wir uns kurzfristig unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen. Zudem versichern wir Ihnen unsere Unterstützung im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens.
Aufgrund des Beschlusses zur Umsetzung der Sozialraumorientierung werden Träger aus der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
M. Pilz
Amtsleitung
Jugendamt