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Jagen in der Rostocker Heide - Ab 18. Februar sind Jagderlaubnisscheine ausgeschrieben

Pressemitteilung vom 14.02.2020 - Kultur, Freizeit, Sport

Das Stadtforstamt Rostock bietet für das Jagdjahr 2020/2021 wieder die Möglichkeit, in der einzigartigen Landschaft der Rostocker Heide zu jagen. Interessierte Jägerinnen und Jäger können dafür verschiedene Jagderlaubnisscheine erwerben. Wer sich sowohl längerfristig für ein attraktives Jagdgebiet als auch für das Naturerlebnis und jagdlichen Erfolg entscheiden möchte, findet in der Rostocker Heide dafür beste Voraussetzungen.

Ab 18. Februar 2020 werden die entgeltlichen Jagderlaubnisscheine die so genannten „Begehscheine - für das Jagdjahr 2020/2021 ausgeschrieben. Diese enthalten die Berechtigung, für ein Jagdjahr in einem vorgesehenen Pirschbezirk der Rostocker Heide zu jagen. Anschließend können sie in der Regel jährlich verlängert werden, sofern der Mindestabschuss von drei Stücken Schalenwild erreicht wird.

In allen Pirschbezirken können die heimischen Schalenwildarten Rot-, Dam-, Schwarz- und Rehwild bejagt werden. Der Abschuss ist nur durch den Gesamtabschussplan für den Eigenjagdbezirk der Rostocker Heide begrenzt. Das Rostocker Stadtforstamt bietet mit den „Begehscheinen unter anderem die selbständige Einzeljagd im zugewiesenen Pirschbezirk, die Beteiligung an zwei Gemeinschaftsjagden - der jährlichen Hubertusjagd und der Revierjagd - sowie eine sehr gute jagdliche Infrastruktur, Unterstützung bei allen jagdlichen Fragen und eine reibungslose Wildvermarktung. Das Wildbret kann bei Bedarf auch erworben werden.

Für die Jagdausübung in den städtischen Forsten ist ausschließlich bleifreie Munition zugelassen, informiert das Rostocker Stadtforstamt.

Die Pirschbezirke sind in Listen zusammengefasst, aus denen Größe, Lage, Grenzen und zugeordneter Abschuss ersichtlich sind. Diese Listen einschließlich einer Übersichtskarte und allgemeiner Vergabebedingungen können ab dem 18. Februar bis 12. März 2020 im Internet unter www.rostock.de/Ausschreibungen im Stadtforstamt, 18182 Rostock, Wiethagen 9b, Telefon 0381 381-8900 sowie bei der Unteren Jagdbehörde im Stadtamt, 18059 Rostock, Charles-Darwin- Ring 6, Telefon 0381 381-3242, eingesehen werden.

Wer eine solche Jagderlaubnis erhalten möchte, sollte sein schriftliches und unterzeichnetes Gebot in einem verschlossenen Umschlag entsprechend Nr. 4 der im Katalog genannten Bedingungen im Stadtforstamt Rostock, Wiethagen 9b, 18182 Rostock bis spätestens 12. März 2020, 9 Uhr einreichen.