Jagen in der Rostocker Heide im Jagdjahr 2024 / 2025
Sehr geehrte Jägerinnen und Jäger,
für das Jagdjahr 2024 / 2025 bieten wir wieder die Möglichkeit, in der einzigartigen Landschaft der Rostocker Heide zu jagen. Suchen Sie ein längerfristiges, intensives Natur- und Jagderlebnis, so finden Sie in der Rostocker Heide beste Voraussetzungen.
Die nachfolgend beschriebenen Begehscheingebiete (sogenannte »Pirschbezirke«) werden für das beginnende Jagdjahr 2024 / 2025 ausgeschrieben. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. Ein Anspruch auf Erteilung der Jagderlaubnis besteht grundsätzlich nicht.
In der Regel kann das Pirschgebiet jährlich verlängert werden, sofern der Mindestabschuss von 3 Stücken Schalenwild (davon 1 Stück verbeißendes Schalenwild – ohne Trophäenträger) erreicht wird.
In allen Begehscheingebieten können die heimischen Schalenwildarten Rot-, Dam-, Schwarz und Rehwild bejagt werden – der Abschuss ist nur durch den Gesamtabschussplan für den Eigenjagdbezirk der Rostocker Heide begrenzt.
Der Erwerb eines entgeltlichen Jahresjagderlaubnisscheins beinhaltet unter anderem die selbständige Einzeljagd im zugewiesenen Pirschbezirk, die Beteiligung an einer Gesellschaftsjagd (Revierjagd), eine sehr gute jagdliche Infrastruktur sowie jederzeit Unterstützung bei allen jagdlichen Fragen. Wir gewährleisten die reibungslose Wildvermarktung, wobei Sie Wildbret für den Eigenbedarf erwerben können.
Wir weisen darauf hin, dass für die Jagdausübung eine gültige Jagderlaubnis erforderlich und ausschließlich bleifreie Munition zugelassen ist. Die Bedingungen für die Ausschreibung der entgeltlichen Jagderlaubnisse sowie die verfügbaren Pirschbezirke mit ihren Beschreibungen sind nachfolgend aufgeführt. Selbstverständlich können mit unseren zuständigen Revierförstern auch konkrete Führungen vor Ort zu einzelnen Jagdgebieten vereinbart werden.
Möchten Sie die Jahresjagderlaubnis für einen der beschriebenen Pirschbezirke erhalten, so reichen Sie bitte Ihr schriftliches und unterzeichnetes Gebot in einem verschlossenen Umschlag entsprechend Nr. 4 der nachfolgenden Bedingungen im
Stadtforstamt Rostock,
Wiethagen 9b,
18182 Rostock
ein; bis spätestens Freitag, 15.03.2024, 09:00 Uhr.