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Jetzt Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden

Pressemitteilung vom 20.07.2016

Noch etwa 300 Rostockerinnen und Rostocker werden zur Übernahme des Ehrenamtes als Wahlhelferin oder Wahlhelfer gesucht, um die Wahl zum siebenten Landtag Mecklenburg-Vorpommern am 4. September 2016 in Rostock abzusichern. Darüber informiert Gemeindewahlleiter Robert Stach. „Zur Wahldurchführung und Ergebnisfeststellung in den Urnen- und Briefwahlvorständen der Hansestadt Rostock werden etwa 1.300 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die 134 allgemeinen Wahlvorstände und 28 Briefwahlvorstände benötigt. Eine Funktion in einem Wahlvorstand können alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes übernehmen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 37 Tagen in Mecklenburg-Vorpommern eine Wohnung haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.“

Wer in einem Wahlvorstand mitarbeiten möchte, füllt eine Bereitschaftserklärung zur Übernahme eines Wahlehrenamtes aus, unterschreibt diese und schickt sie an die aufgedruckte Adresse oder bringt sie persönlich im Rathaus vorbei. Die Bereitschaftserklärung ist u.a. im Büro der Wahlhelferverwaltung erhältlich und kann dort gleich ausgefüllt werden. Das Büro befindet sich im Rathaus-Anbau, Neuer Markt 1, Zimmer 5.13, und ist montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr geöffnet. Auch Fragen rund um das Amt einer Wahlhelferin oder eines Wahlhelfers werden dort beantwortet. Das Formular steht außerdem als Download im Internet unter www.rostock.de/wahlen zur Verfügung und ist auch online ausfüllbar. An vielen Orten der Stadt findet man unsere City-Cards mit der Aufschrift „Hast du Zeit für mich?“ oder „Lass uns was anzetteln.“ Der auf der Rückseite befindliche QR-Code führt ebenso auf die Internet-Seite. Fragen können auch unter der E-Mail-Adresse wahlhelfer@rostock.de gestellt werden.

Wer seine Bereitschaft zur Mitwirkung erklärt, erhält dann ein Berufungsschreiben mit Angaben zur Funktion im Wahlvorstand, zum Einsatzort und zur Einsatzzeit. Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, stellvertretende Wahlvorsteherinnen und stellvertretende Wahlvorsteher sowie die Schriftführerinnen und Schriftführer bekommen gleichzeitig eine Einladung zu einer Schulung. Welcher Schulungszeitpunkt (10 oder 18 Uhr) der günstigere ist, kann mittels Bereitschaftserklärung mitgeteilt werden. In Würdigung des Ehrenamtes wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Sie beträgt 40 Euro für die Vorsteherin bzw. den Vorsteher, 35 Euro für die Stellvertretung und die Schriftführung bzw. 30 Euro für alle weiteren Mitglieder des Wahlvorstandes. Auf Anforderung wird zudem ein Zertifikat ausgestellt, das die Übernahme des Ehrenamtes bescheinigt.

Derzeit werden die letzten Vereinbarungen für die Nutzung als Wahllokale abgeschlossen. Nicht alle Wählerinnen und Wähler werden den ihnen bekannten Wahlraum vorfinden. So waren nach dem Bekanntwerden des Wahltermins Räumlichkeiten bereits anderweitig gebunden, es gab Umzüge oder dringend zu erledigende Reparaturarbeiten verhindern die Nutzung als Wahllokal. So mussten kurzfristig zwei neue Wahlräume als Ersatz für die Wahllokale 361 und 362 gefunden werden, die sich ursprünglich in der Gehlsdorfer Grundschule befinden sollten. „Unser Dank geht an dieser Stelle an die Michaelschule und die Kita `Am Gehlsdorfer Ufer´, die sofort ihre Zustimmung gaben“, so Gemeindewahlleiter Robert Stach. Es ist in jedem Fall geboten, den Wahlbenachrichtigungsbrief genau zu lesen. Er enthält alle erforderlichen Informationen, so auch über die barrierefreie Zugänglichkeit des Wahlraumes.

Im August beginnt der Versand der Wahlbenachrichtigungen. Wahlberechtigte, die bis 13. August 2016 keine Wahlbenachrichtigung in ihrem Briefkasten vorfinden, sollten Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen und ggf. bis spätestens 19. August 2016, 15 Uhr, die Richtigstellung bzw. Ergänzung beantragen.

Den Blick ins Wählerverzeichnis gewähren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle, die sich in der Warnowallee 31 in Lütten Klein befindet. Wer am Wahltag ortsabwesend ist oder aus anderen Gründen nicht an der Wahl teilnehmen kann, sollte mittels Wahlbenachrichtigung einen Wahlschein zusammen mit Briefwahlunterlagen beantragen. Dieser Antrag kann auch per Internet unter der Adresse www.rostock.de/wahlen gestellt werden. Die Ausreichung oder Versendung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen erfolgt spätestens ab 15. August 2016, in dringenden Fällen aber auch, sobald die Stimmzettel vorliegen.

Die Hansestadt Rostock ist nach dem Landes- und Kommunalwahlgesetz in vier Landtagswahlkreise eingeteilt, so dass für Rostock vier unterschiedliche Stimmzettel gedruckt werden. Dabei ist jeweils die rechte Seite gleich, denn sie gehört den Parteien, die eine Landesliste eingereicht haben und vom Landeswahlausschuss für die Landtagswahl zugelassen wurden. Auf der linken Seite finden die Wählerinnen und Wähler die Direktkandidaten ihres Landtagswahlkreises.

Der Landtag setzt sich aus 71 Abgeordneten zusammen. Da es in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 36 Landtagswahlkreise gibt, ziehen 36 direkt gewählte Abgeordnete in den Landtag über die so genannte Erststimme ein. Mit der Zweitstimme wird eine Partei/Liste gewählt.

Zum Landtagswahlkreis 4 – Hansestadt Rostock I gehören die Ortsteile Seebad Warnemünde, Markgrafenheide, Hohe Düne, Diedrichshagen, Lichtenhagen, Groß Klein und Schmarl. Lütten Klein, Evershagen und Reutershagen ohne das Komponistenviertel beschreiben den Landtagswahlkreis 5 – Hansestadt Rostock II. Dem Wahlkreis 6 – Hansestadt Rostock III sind die Ortsteile Kröpeliner-Tor-Vorstadt, Hansaviertel, Gartenstadt/Stadtweide, Südstadt und Biestow sowie das Komponistenviertel des Ortsteils Reutershagen zugeordnet. Im Landtagswahlkreis 7 – Hansestadt Rostock IV findet man die Ortsteile Stadtmitte, Brinckmansdorf, Dierkow, Toitenwinkel, Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof, Hinrichshagen, Wiethagen und Torfbrücke.

Der Gemeindewahlausschuss der Hansestadt Rostock ist zuständig für die Zulassung der Direktkandidaten nach Wahlkreisen und stellt nach der Wahl das amtliche Wahlergebnis für die vier Rostocker Wahlkreise fest. Er setzt sich aus dem Vorsitzenden (Gemeindewahlleiter oder dessen Stellvertreter) und acht vom Gemeindewahlleiter berufenen weiteren Mitgliedern zusammen. Jedes weitere Mitglied hat eine Stellvertretung, der im Verhinderungsfall die Aufgabenerfüllung obliegt. Gebildet wurde der Gemeindewahlausschuss der Hansestadt Rostock bereits 2014 im Zuge der landesweiten Kommunalwahlen, den Gemeindewahlleiter und dessen Stellvertreter wählte die Bürgerschaft. Nach den Regelungen im Landes- und Kommunalwahlgesetz werden in kreisfreien Städten für die Landtagswahl keine eigenen Wahlorgane gebildet, dem Gemeindewahlleiter und dem Gemeindewahlausschuss wurde per Gesetz die Aufgabenwahrnehmung zur Vorbereitung und Durchführung der Landtagswahl übertragen.