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Jugendschutzkontrollen auf dem Rostocker Weihnachtsmarkt

Pressemitteilung vom 26.11.2013

Um die Anforderungen des Jugendschutzes auf dem Rostocker Weihnachtsmarkt wirksam durchzusetzen, werden das Amt für Jugend und Soziales, das Gesundheitsamt und das Stadtamt der Hansestadt Rostock gemeinsam mit der Polizei Kontrollen durchführen. Dabei stehen Informationen über die gesetzlichen Grundlagen und die Auswirkungen von Alkohol im Vordergrund. Es sind Alkoholtests geplant, bei Bedarf werden Taschen und Rucksäcke durchsucht. Sollten Rechtsverstöße festgestellt werden, wird der Alkohol sichergestellt oder gleich vor Ort vernichtet. Die Erziehungsberechtigten werden unmittelbar informiert und müssen dann gegebenenfalls ihr Kind abholen. Gleichzeitig werden die jungen Menschen gefragt, woher sie den Alkohol haben. Bei erheblichen Verstößen wird das Amt für Jugend und Soziales angemessene Hilfsangebote unterbreiten.

Übermäßiger Alkoholkonsum ist nicht nur gesundheitsschädigend, sondern oftmals auch Ursache von Verkehrsunfällen und Auslöser von Vandalismusdelikten oder gar Gewalt. Häufig gelangen Kinder und Jugendliche über volljährige Bekannte an Alkohol. Deshalb soll vor allem das Verantwortungsbewusstsein der über-18-Jährigen gestärkt werden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Altersgruppe der Zwölf- bis 15-Jährigen, die noch keinerlei Alkohol trinken darf. Wein, Bier und Sekt sind für Jugendliche unter 16 Jahren tabu. Branntwein, also Schnaps, Likör, Wodka usw., ist erst ab 18 Jahren erlaubt.

Das Stadtamt als zuständige Gewerbebehörde weist auch noch einmal öffentliche Verkaufsstellen darauf hin, dass die Anforderungen des Jugendschutzes einzuhalten sind. Verstöße gegen jugendschutzrechtliche Bestimmungen können die Einleitung von Bußgeldverfahren zur Folge haben.