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Kündigungsmöglichkeiten werden erläutert

Pressemitteilung vom 06.10.1999

6. Oktober 1999Kündigungsmöglichkeiten werden erläutert Als Anlage zum Konzessionsvertrag mit der Warnowquerung GmbH & Co KG (WQG) beschloß die Rostocker Bürgerschaft heute in öffentlicher Sitzung eine Erklärung. Dieses Papier regelt Kündigungsmöglichkeiten aus wichtigem Grund, den keine der Parteien schuldhaft verursacht hat. Damit sollen im Interesse aller Beteiligten Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Kündigungsrechts verbindlich geregelt werden. Der Oberbürgermeister wurde gleichzeitig ermächtigt, diese Erklärung gegenüber dem Vertragspartner abzugeben. Mit dieser Anlage zum Vertrag über Bau, Finanzierung und Betreibung einer festen Warnowquerung entspricht die Hansestadt der Forderung von finanzierenden Banken, das Finanzierungsrisiko kalkulierbar zu halten. Danach können sowohl die WQG und die Hansestadt während der gesamten Laufzeit den Konzessionsvertrag aus wichtigem Grund kündigen, den keiner der Vertragspartner verursacht hat. Wichtige Gründe liegen dann vor, wenn einer der Vertragsparteien das Festhalten am Konzessionsvertrag nicht mehr zugemutet werden kann. Als wichtige Gründe ausgeschlossen sind dabei Ursachen höherer Gewalt oder nicht ausreichende Mauteinnahmen aus dem von der WQG übernommenen Verkehrsrisiko.