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Klinikum Südstadt als GmbH flexibler

Pressemitteilung vom 24.04.2001

24. April 2001

Klinikum Südstadt als GmbH flexibler

Das Klinikum Südstadt sollte in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) umgewandelt werden. Dies ist das Arbeitsergebnis von Vertretern der Hansestadt Rostock als Krankenhausträgerin, der Krankenhausleitung sowie des Personalrates des Klinikums auf der Grundlage des Gutachtens eines Wirtschaftsberatungsunternehmens.

Die Stadtverwaltung schlägt daher der Bürgerschaft in einer Informationsvorlage zu Ihrer Sitzung am 9. Mai 2001 vor, den Eigenbetrieb Klinikum Südstadt Rostock in eine städtische GmbH, vorerst ohne Beteiligung Dritter, umzuwandeln. Gerade im Hinblick auf die Veränderungen der Rahmenbedingungen für Krankenhausfinanzierungen vergrößert diese Rechtsform die Entscheidungsspielräume für die Krankenhausleitung und ermöglicht und fördert unternehmerisches Handeln. Unter Beibehaltung der Gemeinnützigkeit würden sich dadurch kürzere Entscheidungen ergeben und die wirtschaftliche Führung des Krankenhauses flexibler möglich sein. Die Hansestadt Rostock ist auch bei geänderter Rechtsform für eine leistungsfähige, bedarfsgerechte und flächendeckende medizinische Versorgung aller Rostockerinnen und Rostocker verantwortlich.

Seit 1998 ist das Klinikum ein kommunaler Eigenbetrieb, der organisatorisch und finanzwirtschaftlich selbständig ist, jedoch keine eigene Rechtspersönlichkeit darstellt. Trotz eines seit 1998 aufgetretenen Defizits wurden die Betreuungsbedingungen für die Patienten und die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den vergangenen Jahren erheblich verbessert. Gegenwärtig werden Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen im Wert von über 140 Mio. DM realisiert, davon trägt die Hansestadt Rostock nicht förderfähige Kosten in Höhe von ca. 5 Mio. DM.