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Kunstwettbewerb für das „Erinnern und Mahnen an Rostock-Lichtenhagen 1992“ – Ausschreibung des offenen Bewerbungsverfahrens

Pressemitteilung vom 15.03.2016

Anlässlich des 25. Jahrestages der rassistischen Ausschreitungen in Rostock-Lichtenhagen im August 2017 schreibt die Hansestadt Rostock einen Kunstwettbewerb aus, teilt das Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen mit. Das vorgeschaltete, offene Bewerbungsverfahren steht seit heute online auf der Internetseite „wettbewerbe aktuell“ zur Verfügung. Bewerben können sich professionelle Künstlerinnen und Künstler sowie Künstlergruppen mit jeweils drei themenbezogenen Referenzen.

Ziel des Wettbewerbes ist es, der Erinnerung an das Pogrom eine dauerhafte, sichtbare Form im öffentlichen Raum zu geben. Die von der Rostocker Bürgerschaft einberufene Arbeitsgruppe Gedenken hat dafür das „Konzept des dezentralen Erinnerns und Mahnens“ formuliert. Es sieht vor, dass künstlerische Erinnerungsobjekte an solchen Orten entstehen, die mit den rassistischen Ausschreitungen Lichtenhagens in Bezug stehen. Als Beispiele werden das Sonnenblumenhaus in Lichtenhagen und das Rostocker Rathaus genannt, weitere Orte sollen im Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern von Polizei, Medien, Verwaltung und Politik bestimmt werden. Die Erinnerungsorte sollen die Betrachterinnen und Betrachter ermutigen, sich mit der Komplexität des Geschehens zu beschäftigen und dazu einladen, sich mit der eigenen Rolle vor, während und nach den Angriffen zu beschäftigen.

Aus den bis zum 30. Mai 2016 um 16 Uhr eingehenden Bewerbungen wählt ein Auswahlgremium zehn Künstlerinnen und Künstler als Teilnehmende des Wettbewerbs aus. Die Teilnehmenden werden anschließend aufgefordert, jeweils einen Vorschlag einzureichen. Für die Realisierung des durch ein Preisgericht ausgewählten Vorschlages stehen bis zu 105.000 Euro zur Verfügung. Die Landeszentrale für Politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern fördert den Wettbewerb mit 50.000 Euro.