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Lösung für Feriensiedlung Stoltera ist gefunden

Pressemitteilung vom 08.04.1999

8. April 1999

Lösung für Feriensiedlung Stoltera ist gefunden

In der Feriensiedlung Stoltera im Diedrichshäger Waldweg steht Investitionen nichts mehr im Wege. Mit dem Beschluß der Bürgerschaft in ihrer heutigen Sitzung endet eine langjährige Auseinandersetzung um die bislang unklare Rechtslage. Mit der nun vorliegenden Zuordnungsvereinbarung wurde endgültig ein Weg gefunden, der allen Beteiligten gerecht wird. Darauf hat sich die Rostocker Stadtverwaltung gemeinsam mit Oberfinanzdirektion, der Treuhandliegenschaftsgesellschaft mbH und der Interessengemeinschaft der Bungalowbesitzer geeinigt. Auch Bund und Land haben dem Verfahren der vorgeschlagenen Eigentumsbildung zugestimmt. Damit erhalten die Käufer der Bungalows jetzt eine Rechtssicherheit.

Kern der Vereinbarung ist die sinnvolle Zusammenführung von Grund, Boden und Gebäudeeigentum, teilt das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt mit. Auf diese Weise bleibt auch der Gesamtcharakter der Ferienanlage erhalten. Die Hansestadt wird als Grundstückseigentümerin eine Teilungserklärung nach dem Wohnungseigentumsgesetz abgeben. Eingeschlossen wird eine bislang nicht zur Siedlung gehörende Teilfläche, auf der Parkplätze entstehen sollen. Im weiteren Verfahren erhalten die Bungalowbesitzer dann die Möglichkeit, mit notarieller Urkunde einen Miteigentumsanteil an Grund und Boden zu erwerben. Sie verzichten damit zunächst auf das von ihnen beanspruchte Eigentum an der Bebauung, erwerben aber bezogen auf ihren Bungalow Sondereigentum sowie Sondernutzungsrechte.

Geregelt wird das nach dem Wohnungseigentumsgesetz, das auch ein Sondernutzungsrecht für den Parkplatz einschließt. Damit gewinnen die Bungalowbesitzer nach Jahren der Ungewißheit eine grundbuchlich gesicherte Eigentumsposition. Sie erwerben nun lediglich ihren Miteigentumsanteil am Wert von Grund und Boden und werden für die von ihnen bereits bezahlten Bungalows nicht nochmals zur Kasse gebeten.