Ladenöffnung in Warnemünde am Ostersonntag möglich
Pressemitteilung vom
Der gewerbliche Verkauf in Rostock-Warnemünde ist am Ostersonntag, 31. März 2013, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr zulässig. Darauf weist das Stadtamt der Hansestadt Rostock aufgrund zahlreicher Nachfragen hin. Grundlagen sind die Festlegungen in § 10 Ladenöffnungsgesetz M-V (LöffG M-V) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und 2 Bäderverkaufsverordnung M-V (BädVerkVO M-V). Weitere ladenöffnungsrechtliche Regelungen bleiben davon unberührt.