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Lärmaktionsplanung: Eisenbahnbundesamt (EBA) verlängert den Zeitraum für die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Schienenlärm

Pressemitteilung vom 19.06.2015

Im Rahmen der Aufstellung von Lärmaktionsplänen hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) Anfang 2015 die Lärmkartierung an den Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes veröffentlicht. Nun soll ein bundesweiter Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit Maßnahmen in Bundeshoheit ausgearbeitet werden. Dafür hat das EBA seine bundesweite Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung bis zum 30. Juni 2015 verlängert. Bislang haben sich die Einwohnerinnen und Einwohner Rostocks mit knapp 70 Beiträgen zu den persönlichen Belastungssituationen durch Schienenverkehrslärm eingebracht. Die Bewertung der Lärmsituation auf Grundlage der Kartierung und die Beteiligung der Öffentlichkeit sind wesentliche Bestandteile der Lärmaktionsplanung. In einer später anschließenden zweiten Phase besteht die Möglichkeit, diese noch einmal zu bewerten. Die Beteiligungsplattform kann unter folgendem Link erreicht werden: www.laermaktionsplanung-schiene.de. Nach einer kurzen Registrierung mit E-Mail-Adresse und Pseudonym können Einwohnerinnen und Einwohner die Orte, an denen der Lärm einwirkt und die Entstehungsorte markieren und die Lärmbelastung näher beschreiben. Die Beantwortung von acht Fragen bezüglich Belästigung, Art der Eisenbahn, Geräuschart, Zeiten, Art und Dominanz der Lärmquellen erfolgt im Ankreuzverfahren mit vorgefertigten Antworten. Mit der Teilnahme an der Befragung helfen sie, Brennpunkte der Lärmbelastung zu identifizieren und eine zielgerichtete Lärmaktionsplanung aufzustellen.