Landesrat fördert Projekte zur Kriminalitätsvorbeugung
Pressemitteilung vom
28. Dezember 1999
Landesrat fördert Projekte zur Kriminalitätsvorbeugung
Anträge prüft zunächst der Rostocker Präventionsrat/Frist bis Ende Januar
Ob sich Menschen in einer Stadt wohl fühlen, hängt in starkem Maße auch mit dem schwer faßbaren Begriff Sicherheit zusammen. Das subjektive Sicherheitsempfinden und die objektive Sicherheitslage sind wesentliche Bestandteile der Lebensqualität. Sie sind zugleich bedeutende wirtschaftliche und touristische Standortfaktoren gerade im Erholungsland Mecklenburg-Vorpom-mern und für die vielbesuchte Rostocker Hanse Sail.
Dabei ist neben einer konsequenten Strafverfolgung insbesondere die Vorbeugung von Straftaten wichtig. Der Kampf angesagt wird ihren sozialen Ursachen wie den begünstigenden Faktoren. Dieses Anliegen unterstützen in der Stadt und im Land keineswegs nur Polizei, Strafverfolgungsbehörden oder Ordnungsämter. Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher oder Vertreter zahlreicher Wohlfahrtsverbände und freier Träger leisten im Rahmen der Jugendarbeit ihren Beitrag. Diese Aufzählung ist längst nicht komplett. Hier bietet sich eine noch bessere Vernetzung und Abstimmung aller vorhandenen Angebote an.
Der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung (LfK) fördert seit vier Jahren verschiedenste Projekte im Bundesland. Das Budget ist von 80.000 Mark im Jahr 1995 auf die 1999 dreifache Summe angestiegen. Ab dem Jahr 2000 sind jährlich 400.000 Mark eingeplant. Auf schriftlichen Antrag wird vor allem solchen Projekten Unterstützung gewährt, die unmittelbar oder mittelbar Kriminalität verhindern oder gesellschaftliche Normen und Werte vermitteln. Gefördert wird auf der Grundlage einer entsprechenden Richtlinie. Ein solcher Antrag muß bis 28. Februar des laufenden Jahres in der LfK-Geschäftsstelle im Innenministerium vorliegen und ist zu senden an:
Innenministerium M-V
Geschäftstelle des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung
Arsenal am Pfaffenteich
19048 Schwerin
Voraussetzung für eine Förderung ist ab Januar 2000 neben Projektbeschreibung und Finanzierungsplan auch eine Stellungnahme des jeweiligen kommunalen Präventionsrates. Die Projekte sollten bis spätestens Ende Januar dem Rostocker Präventionsrat vorliegen, damit noch vor dem Stichtag Ende Februar eine Entscheidung fallen kann.
Priorität haben dabei Vorhaben zur Vorbeugung allgemeiner Kinder- und Jugendkriminalität, von politischem Extremismus und Fremdenfeindlichkeit. Gefördert werden auch Projekte zur Verhinderung von Drogenkriminalität oder Beschäftigung mit übergreifenden und längerfristigen Problemkreisen, Pilotprojekte oder die Koppelung mehrerer Einzelinitiativen. Bei Nachfragen zum Thema, können Sie sich gern an die Koordinatorin des Kommunalen Präventionsrates, Dr. Martina Schüler, unter Telefon 3 81 50 04 wenden.
Möglich geworden sind in Rostock durch die Förderung des Landesrates zum Beispiel die Kletterwand des Jugendselbsthilfeprojektes oder das produktive Lernen in sozialen Gruppen. Ihre Chance erhielten das vom Verein Rat und Tat initiierte Anti-Gewaltprojekt, der Notruf und die Beratung für Frauen und Mädchen beim Verein Frauen helfen Frauen e.V. oder auch das Interventionsprojekt COntRA Gewalt gegen Frauen und Mädchen in M-V.
Der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung arbeitet seit fünf Jahren als das höchste Gremium der Kriminalitätsvorbeugung in Mecklenburg-Vorpommern, dem der Innenminister vorsteht. Organisiert wird die kontinuierliche Arbeit in Arbeitsgruppen, die sich im einzelnen um Jugendkriminalität, Opferschutz und Opferhilfe, um Massenkriminalität, Extremismus und kommunale Prävention kümmern. Seitdem entstanden im ganzen Land insgesamt 43 kommunale Präventionsräte, darunter einer der ersten 1994 in Rostock. Dr. Martina Schüler