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Laub richtig entsorgen

Pressemitteilung vom 29.09.2016

Der bunte Blätterwirbel im Herbst bringt für die Hansestadt Rostock und für alle Grundstückseigentümer auch zusätzliche Arbeit mit sich. Denn die Laubzeit birgt Gefahren, wenn Blätter nicht rechtzeitig von Straßen und Gehwegen entfernt werden. Für die Hansestadt Rostock reinigt die Stadtentsorgung Rostock GmbH alle beauftragten Straßen, Gehwege und Plätze, teilt das Amt für Umweltschutz mit.

Aber auch die Anlieger sind in der Pflicht, die auf sie übertragenen Gehwege, Randstreifen, Parkstreifen und halben anliegenden Fahrbahnbreiten entsprechend der Straßenreinigungssatzung in der Hansestadt Rostock zu säubern. Dabei ist es egal, ob das Laub von eigenen Bäumen und Sträuchern stammt oder nicht. Einzelheiten sind der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock zu entnehmen.

Laub kann im eigenen Garten kompostiert oder in der Biotonne entsorgt werden. Bei größerem Laubaufkommen werden amtliche Laubsäcke im Amt für Umweltschutz, Gebührenstelle, Petridamm 26 und auf den Recyclinghöfen der Hansestadt Rostock gegen eine Schutzgebühr angeboten. Außerdem kann Laub auf den vier Recyclinghöfen der Stadt entsorgt werden. Laub vom Gehweg auf die Straße, auf den unbefestigten Rand- oder Baumstreifen zu fegen, ist keine satzungsgemäße Reinigung, sondern eine Ordnungswidrigkeit.

Zusätzliche Laubmengen auf der Fahrbahn oder den öffentlichen Baumstreifen behindern die tourenplanmäßige Fahrbahnreinigung und erhöhen den Pflegeaufwand der öffentlichen Grünpflege. Das kostet Zeit und führt zu Verzögerungen bei der Reinigung und der Grünpflege von Straßen.