Interessenbekundungsverfahren zur Vergabe von Leistungen zur Sozialen Teilhabe für Minderjährige und Volljährige mit Autismus in einer Wohneinrichtung (§ 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX i.V.m. § 78 SGB IX)
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock als Träger der Eingliederungshilfe ist verpflichtet, ausreichend und rechtzeitig den Bedarf deckende Leistungsangebote zur Verfügung zu stellen. Der Sicherstellungsauftrag ergibt sich aus § 17 SGB I und § 95 SBB IX. Entsprechend wird/werden mit dieser Veröffentlichung Leistungserbringer gesucht, die innerhalb der Hanse und Universitätsstadt Rostock eine Wohneinrichtung für Minderjährige und Volljährige mit Autismus ermöglichen.
Die rechtliche Grundlage ist im zweiten Teil Neuntes Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen i.V.m. § 11 der Landesverordnung zum Ersatz eines Landesrahmenvertrages vorn 17.12.2019 und dem darin für anwendbar erklärten Entwurf des Landesrahmenvertrages Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 131 5GB IX definiert.
1. Ziel der Leistungen
Die Leistungen zur sozialen Teilhabe werden erbracht, um eine volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. Leistungsberechtigte mit Autismus sollen in ihrer persönlichen Entwicklung ganzheitlich gefördert und zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des
Alltags einschließlich der Tagesstrukturierung im jeweiligen Sozialraum und im Wohnraum befähigt und hierbei unterstützt werden. Dies schließt insbesondere eine altersgerechte Lebensgestaltung, den Aufbau und Erhalt altersgerechter sozialer Kontakte und Netzwerke, Aspekte von Gesundheit und Mobilität, eine altersangemessene Verständigung mit der Umwelt zur Vermeidung von Isolation, die Ablösung vom Elternhaus bzw. familienähnlichen Setting und eine Verselbständigung in allen Lebensbereichen ein.
Das Autismusspektrum ist gekennzeichnet durch differenzierende Merkmale, Fähigkeiten und Verhaltensweisen. Diese zeigen sich in Kommunikation, Interaktion, persönlichen Interessen sowie individueller Fähigkeiten.
Ziel dieser Leistung ist, diesen differenzierenden Anforderungen im systemischen Kontext von Mensch-Umwelt-Beziehungen gerecht zu werden.
2. Leistungsberechtigter Personenkreis
Diese Ausschreibung umfasst Leistungen für minderjährige und volljährige Personen mit Autismus gem. § 99 SGB IX.
Personen mit Selbst- und Fremdgefährdung sind ausdrücklich nicht ausgeschlossen.
Diese Leistung ist vornehmlich für Personen gedacht, welche ihren Wohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock haben oder ihren Wohnsitz wieder in die Hanse- und Universitätsstadt Rostock verlegen möchten.
3. Art und Umfang der Leistungen
Den individuellen Fähigkeiten, Einschränkungen und Bedürfnissen der Leistungsberechtigten sollte konzeptionell Rechnung getragen werden.
In der Wohneinrichtung sollen sie ihr Leben gestalten und Wege finden, mit ihrer Beeinträchtigung ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Es geht um die Möglichkeit, z.B. eine Tagesstruktur zu entwickeln und der Schulpflicht Rechnung tragen zu können. Die Leistungsberechtigten sollen ihrem Lebens- und Entwicklungsalter entsprechend haushaltspraktisch angeleitet werden. Sie sollen u.a. befähigt werden, soziale Beziehungen einzugehen und zu erhalten, sowie Möglichkeiten der sinnstiftenden Freizeitgestaltung aufgezeigt bekommen.
Als fachlich geeignet erscheint eine Einrichtung über Tag und Nacht. Angestrebt werden soll dabei zum einen eine räumliche Trennung zwischen Minderjährigen und Volljährigen, zum anderen ein altersgemäßer Übergang ohne Verlust des Sozialraums und der familiären Kontakte ermöglicht werden.
Leistungsberechtigte mit Autismus und Assistenzbedarf bedürfen besonderer Bedingungen für gelingendes Wohnen. Fachliche Empfehlungen verweisen hier auf Kontextfaktoren wie:
- Bauliche und räumliche Gestaltung
- Ruhe und Rückzug
- Strukturen (für Orientierung und Sicherheit)
- Regularien (gleichfalls für Orientierung und Sicherheit)
- allein und in der Gemeinschaft sein und leben
- Beziehung zu sich und Beziehungen zu
4. Kapazität
Das Wohnangebot sollte insgesamt ca. 12 Plätze für Minderjährige sowie Volljährige (z.B. 6 Plätze Minderjährige, 6 Plätze Volljährige) beinhalten. Ihren Angeboten mit geringeren oder höheren Kapazitäten stehen wir offen gegenüber.
5. Wohnraum
Geeigneter Wohnraum, welcher zur Durchführung dieser Leistung dient, steht im Rahmen dieses lnteressenbekundungsverfahrens durch die HRO leider nicht zur Verfügung.
Entsprechend bitte ich Sie, Ihre Interessenbekundung an ein geeignetes Wohnobjekt zu knüpfen, welche den differenzierenden Anforderungen von minderjährigen und volljährigen Menschen mit Autismus entspricht.
6. Finanzierung
Die finanzielle Ausgestaltung richtet sich nach den Vorgaben gem. § 125 SGB IX i.V.m. dem Landesrahmenvertrages M-V gem. § 131 SGB IX.
Hinweis: Gesonderte Bedingungen in der Finanzierung zwischen Minderjährigen und Volljährigen (hier: Trennung „Fachleistung und existenzsichernde Leistungen").
7. Teilnahmeberechtigt
Als Leistungserbringer gelten alle privaten, kirchlichen oder öffentlich-rechtlichen Institutionen, welche die Voraussetzungen gem. § 124 SGB IX erfüllen.
8. Unterlagen
Um die fachliche und sachliche Eignung für die hier beschriebenen Leistungen nachzuweisen, sind folgende Unterlagen einzureichen:
- inklusiv und ganzheitlich ausgerichtete Fachkonzeption / Qualitätssicherung
- Erfahrungen im Bereich der SGB IX, VIII, XII und weiterer relevanter Sozialgesetzbücher
- Personalausstattungen (Personalkonzept)
- Kosten- und Finanzierungsrahmen
- Regionale Kooperationsbereitschaft im Kontext der Novellierung des SGB IX
9. Eignung
Die Vereinbarung kann nur mit einem Leistungserbringer geschlossen werden, welcher insbesondere unter Berücksichtigung seiner Leistungsfähigkeit, seiner Fachkunde, seiner Fähigkeit zur Gestaltung sozialer Teilhabe sowie seiner Zuverlässigkeit geeignet ist.
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock beurteilt die Eignung nach folgenden Kriterien:
- Qualität der Fachkonzeption
- Erfahrungen des Interessenten in der Arbeit mit Autisten
- Qualität des Personalkonzeptes
- Qualität des Kooperationskonzeptes
- Wirtschaftlichkeit des Angebotes.
Ich bitte Sie um Bekundung Ihres Interesses bis zum 18.09.2023. Die Eröffnung dieses Angebotes ist nach Sichtung der eingehenden Anfragen sowie nach Abschluss der Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens zum nächstmöglichen Zeitpunkt gewünscht.
Bitte richten Sie Ihre Interessenbekundung elektronisch an folgende Mailadresse: interessenbekundung.soziales@rostock.de
Bitte formulieren Sie Ihr Interesse - mit Ausnahme des Anschreibens - pseudonymisiert.
Fachlich-inhaltliche sowie Verständnisfragen beantworten ich gerne im Rahmen der Gleichbehandlung aller Anbietenden.
Nach Prüfung der im lnteressenbekundungsverfahren eingegangenen Rückmeldungen setzt sich das Amt für Soziales und Teilhabe der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gerne mit Ihnen in Verbindung.