Lohnsteuerkarten 2002 besorgen
Pressemitteilung vom
12. Dezember 2001
Lohnsteuerkarten 2002 besorgen
Bis zum 31. Oktober 2001 sollte jeder Arbeitnehmer im Besitz seiner Lohnsteuerkarte für das Kalenderjahr 2002 sein. Arbeitnehmer, die keine Lohnsteuerkarte für 2002 erhalten haben, waren vor Beginn des Kalenderjahres bzw. sind vor der Aufnahme eines Dienstverhältnisses verpflichtet, bei der zuständigen Gemeinde/Meldebehörde die Ausstellung einer Lohnsteuerkarte zu beantragen.
Zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk der Arbeitnehmer am 20. September 2001 seinen ständigen Wohnsitz hatte.
Die Gemeinde trägt neben dem Namen, der Anschrift und dem Geburtsdatum weiterhin Religionszugehörigkeit, Steuerklasse, Kinderfreibeträge (für Kinder unter 18 Jahren) und - soweit ihr bereits durch das Finanzamt mitgeteilt - den Behinderten-Pauschbetrag auf die Lohnsteuerkarte auf. Das Finanzamt ist zuständig für die Eintragung weiterer Freibeträge
wie
- Kinderfreibetrag für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- Freibeträge wegen er-höhter Werbungskosten,
- erhöhter Sonderausgaben,
- außergewöhnlicher Belastungen,
- erstmalige Eintragung des Behinderten-Pauschbetrages
- sowie der Freibetrag zur Förderung von Wohneigentum nach § 10 e EStG).
Hierfür ist unter Vorlage der Lohnsteuerkarte ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2002 beim Wohnsitzfinanzamt zu stellen. i